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Gemeinderat:
am 07.Dezember 2011


Gemeindepolitik
Es waren nur wenige Gemeindevertreter zur letzten Sitzung in diesem Jahr gekommen.
Alle atmeten auf, als ich wenige Minuten vor Sitzungsbeginn
den Raum betrat – man war gerade so beschlussfähig geworden.
Wäre ich nicht erschienen, hätte man die Sitzung abblasen müssen.

Neben den 5 Gemeinderäten, waren noch eine Protokollantin vom Amt
und ein Bürger erschienen.

Die Formalien waren zügig abgearbeitet.
Gundula Dittrich kritisierte die verspätete Zusendung der Niederschrift der letzten Sitzung.
Mit einer Anmerkung wurde diese dann auch bestätigt.

Zum Bericht des Bürgermeisters und des Amtes gab es nicht viel Neues.
Gehweg in Steinfeld, Regenentwässerung in Fienstorf, Carpot für das Gemeindefahrzeug
und der Wendehammer in Fienstorf sind mittlerweile schon viel besprochene Themen,
die nun nach langer Zeit endlich zum Abschluss kommen.

Der Bürgermeister dankte den Organisatoren der kulturellen Höhepunkte,
wie Lampionumzug für Kinder und Adventsmarkt in Thulendorf.

Zwei Veranstaltungen stehen noch aus:
am 17. Dezember die Seniorenweihnachtsfeier und
am 18. Dezember 14:30Uhr die Kinderweihnachtsfeier.
Beides findet im Hansestern in Thulendorf statt.

Im Tagesordnungspunkt 8 wurden die Änderungen
für die Hauptsatzung der Gemeinde durch das Amt vorgelegt.
In der Vorlage waren die Änderungen rot gekennzeichnet.

Wahrscheinlich sollten die Gemeinderäte dieses wichtige Dokument
kurz überfliegen und dann abnicken.
Es seien ja nur die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen
des Landes M-V eingearbeitet worden, so die Erklärung.

Das man auf dieses Weise nicht mit Steinfeld arbeiten kann,
müsste sich nach so vielen Jahren mittlerweile auch im Amt Carbäk herumgesprochen haben.

Einstimmig wurde der Beschluss auf die nächste Sitzung vertagt,
so dass sich jeder Gemeindevertreter detailliert mit dieser Satzungsänderung befassen kann.

Eine Hauptsatzung enthält die wichtigsten Regeln,
nach denen verbindlich in einer Gemeinde gehandelt wird.

Nach dieser ebenfalls sehr schnell abgehandelten Angelegenheit,
kam man zu der Bewertung der Gebäude.

Diese Bewertung ist für die Eröffnungsbilanz der neuen doppelten Buchführung (DOPPIK) wichtig.
Ab 2012 wird das Finanzsystem der Gemeinde darauf umgestellt.

Im Ausschuss (siehe hier) , war die Bewertung sehr ausführlich und anschaulich
von der LVB des Amtes, Frau Narajek erläutert worden.

Die Ergebnisse, die nach Anwendung des Bewertungsverfahrens für die Gebäude auf den Tisch kamen,
schienen selbst für den Laien fernab jeglicher Realität.
Grundlage für die Bewertung bilden Tabellen der Landesregierung.

So wird beispielsweise das alte Gebäude des Gemeindebüros mit 54.000 Euro ausgewiesen.

Da die unrealistische Bewertung sich auf die Bilanz
und über die Abschreibung in den nächsten Jahren
auf den Gemeindehaushalt auswirken wird, ist Vorsicht geboten.

Es herrscht Einigkeit darüber,
dass man sich die Bewertungen noch einmal fachlich fundiert anschauen muss.
Deswegen wurde auch diese Angelegenheit vertagt.

Eine interessante Sache kam im nächsten Tagesordnungspunkt auf den Beratungstisch.

In der letzten Novellierung der Kommunalverfassung M-V ist dem Gesetzgeber
offensichtlich ein Fauxpas passiert.

Es wurde die Besetzung der Amtsausschüsse neu geregelt.
Per Gesetz! Demnach soll für Gemeinden unserer Größe
nur noch der Bürgermeister am Amtsausschusstisch sitzen.

So weit so gut. Wo ist das Problem?

Das Problem ist, dass mit dieser Regel in die Zuständigkeit des
dafür höchsten demokratischen Organs eingegriffen wurde.

Es wäre wahrscheinlich korrekt und demokratisch unproblematisch gewesen,
wenn man mit der Umstrukturierung bis zur nächsten Wahl gewartet hätte.
Dann nämlich hätte auch eine Neuwahl der Vertreter für den Amtsausschuss erfolgen müssen.

So aber zwingt man die Gemeinden zur Abwahl von gewählten Volksvertretern.

Ein solcher Zwang aber ist offensichtlich ungesetzlich!

Für keinen der betroffenen Vertreter gibt es einen plausiblen, gesetzeskonformen Abwahlgrund.

Niemand hat sich im Sinne des Gesetzes etwas zuschulden kommen lassen,
was eine solche Abwahl rechtfertigen würde.

Die Novellierung einer Kommunalverfassung,
ist in der Nennung möglicher Abwahlgründe nicht vorgesehen.

Nun fand sich in Steinfeld keine Mehrheit für eine solche Abwahl.
Gundula Dittrich, die es betraf, blieb formell im Amtsausschuss.

Das Amt Carbäk und (wen wundert es) die Kommunal- und Rechtsaufsicht gingen in Widerspruch.

Über diesen Widerspruch sollt nun in der Sitzung befunden werden.

In der Diskussion war man sich einig, dass die ganze Angelegenheit stinkt.

Denn, wenn es Gesetz ist,
warum muss die Gemeinde dann noch einen Beschluss fassen und eine Abwahl tätigen?

Unlogisch!

Es wäre interessant gewesen, zu sehen,
wie sich die Landesregierung hier aus der Problematik herauswindet.

Leider hatte insbesondere Herr Zentsch nicht das Kreuz hier zur alten Beschlusslage zu stehen.
Er wolle sich nicht zum Kaspar machen, so O-Ton Zentsch.

Mit der üblichen Mehrheit aus Steinfelder Kreis und Liste Steinfeld,
war die Angelegenheit vom Tisch.
Über die Entscheidung dürfte sich Amtsleitung,
Kommunalaufsicht und letztlich die Landesregierung freuen.

Weiter in der Tagesordnung.
Sinnvollerweise soll die Ausrüstung für den Gemeindearbeiter ergänzt werden.
Im Ausschuss war die Liste bereits Thema.

Niemand im Ausschuss konnte sich unter einem „Schlegelmäher“ etwas vorstellen.
Auf die Frage von Michael Eckart ob das Gerät mehr könne als der vorhandene Rasentraktor,
zuckte der Bürgermeister nur mit den Schultern.

Jetzt konnte er Auskunft geben.
Daraufhin wurde die Anschaffung des Gerätes bestätigt.
Der Beschluss über die gesamte Liste erfolgte einstimmig.

Genauso einstimmig bestätigten die Gemeinderäte den Antrag von Gundula Dittrich und Burkhard Grunow.
Beide hatten vorgeschlagen die Straßenbeleuchtung mit energiesparenden Leuchtmitteln auszurüsten.

Ein entsprechendes Angebot und eine Kosten-Nutzen-Rechnung legten sie im Ausschuss vor.

In der dazu im Amt erarbeiteten Beschlussvorlage waren Informationen
zu Leuchtmitteln dieser Bauart beigefügt worden.
Man machte vorsorglich auf die betreffende EU-Richtlinie aufmerksam.

Als TOP 13 soll über die Innenbereichssatzung befunden werden.
Von einer „Innenbereichssatzung“ stand dann nichts in der Vorlage.
Hier war von einer „Klarstellungs- und Ergänzungssatzung“ die Rede.
Offensichtlich das Gleiche?

Herr Zentsch hat für diesen Tagesordnungspunkt die umfangreiche Vorarbeit geleistet
und mit den zuständigen Behörden verhandelt.
Er versicherte, dass die Gemeinde durch die Satzung Baurecht erhalte
und ein teuerer B-Plan nicht notwendig sei.

Die Gemeinde möchte das ersteigerte Grundstück an der Hoppelstraße in Steinfeld erschließen
und für Wohnbebauung vermarkten.
Die notwendigen gesetzlichen Rahmenbedingungen böte ein B-Plan.
Dieser würde ca. 26.000 Euro kosten,
die vorliegende Satzung wäre nicht einmal halb so teuer – ca. 11.000 Euro.

Nun bleibt abzuwarten, ob das mit dem Baurecht funktioniert.
Wenn nicht, „darf“ die Gemeinde dann trotzdem einen B-Plan aufstellen.

In dem Zusammenhang, "verabschiedeten" sich der Bürgermeister und sein Stellvertreter
vom bereits beschlossenen Ausbau des Festplatzes.

Die EU-Bestimmungen dafür seien mittlerweile derart verschärft worden,
dass man die Auflagen unmöglich erfüllen könne.
Es wäre zu teuer.

Im allgemeinen Teil der Sitzung wurde die Veröffentlichung der Beschlüsse
aus dem Gemeinderat im Amtsblatt beschlossen.
Man will das Blatt hier ähnlich Broderstorf nutzen,
um die Bürger umfassender zu informieren.

Vor einiger Zeit hat die Fa. Bülow im Auftrag der Gemeinde die Bankette
an der Kopfsteinpflasterstraße in Steinfeld für fast 10.000 Euro saniert.

Die Sanierung wurde durch Michael Eckart (Straßenbauer) und Burkhard Grunow (Bausachverständiger)
als nicht fachgerecht eingeschätzt.

Seit Monaten fordert Burkhard Grunow den Bürgermeister auf,
die Fa. Bülow in die Gewährleistungspflicht zu nehmen.

Nun hat der Gemeindearbeiter die Löcher mit Betonrecycling verfüllt.
Auf Anweisung des Bürgermeisters, wie er mir gegenüber persönlich versicherte.

Der Bürgermeister und sein Stellvertreter stellten die Sache nun
auf Nachfrage etwas anders dar.

Ihrer Darstellung nach, habe der Gemeindearbeiter in Eigeninitiative und im guten Glauben gehandelt.
Das wäre „dumm gelaufen“, wie Herr Zentsch feststellte.

Es sei nun schwierig, die Fa. Bülow in die Gewährleistungspflicht zu nehmen.
Rein rechtlich gesehen, ist der aus der Gewährleistung raus. So O-Ton Peter Zentsch.

Ein Schelm ist, wer Schlimmes dabei denkt… !

Herr Noak fragte noch nach dem Ausbaggern der Straßengräben in Fienstorf.
Bürgermeister und Stellvertreter hatten zu verstehen gegeben,
dass dies der Investor der Biogasanlage machen wollte.

Nach einigem hin und her, einigte man sich darauf
beim Bauern „einmal nachzufragen, ob die Bereitschaft noch bestände…“.

Keine Silbe verlor man im öffentlichen Teil der Sitzung,
über das weitere Vorgehen in Hinblick auf die geplante Hähnchenmastanlage.

20:30 Uhr endete der öffentliche Teil.

Später spendierte der Bürgermeister für die wenigen anwesenden Gemeinderäte
noch ein Glas Sekt zum Jahresausklang.

Er bedankte sich für die Zusammenarbeit und brachte zum Ausdruck,
dass er es gut fände, wenn man die „große Politik außen vor“ lassen würde.
Er möchte sich mehr auf die Gemeindebelange konzentrieren.

Was soll man dazu noch sagen?!

Wir möchten bei dieser Gelegenheit ebenfalls allen Beteiligten und Interessierten danken.
Für Zusammenarbeit oder einfach nur für das Interesse,
denn wie sich zeigt ist dies in Steinfeld eine Seltenheit…!

Die Resonanz auf den Brief von Michael Eckart hält sich in Grenzen.
Offensichtlich ist es vielen Bürgern egal,
dass eine solche gesundheitsgefährdende Großmastanlage
unmittelbar vor ihren Haustüren geplant ist.

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