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Informationsveranstaltung:
Bodenordnungsverfahren
in Thulendorf am 15.November 2011


Gemeindepolitik
Am 15.11.2011 fand eine Informationsveranstaltung zum Bodenordnungsverfahren
für die Gemeindevertreter der Gemeinden Thulendorf und Steinfeld im „Kiek in“ statt.

Die Gemeinde Thulendorf war mit 8 Vertretern fast vollständig erschienen.

Nicht so unsere Gemeinde:
Die Wählergemeinschaft „Frischer Wind“ war fast vollständig da,
aber vom „Steinfelder Kreis“ und der „Liste Steinfeld“ war lediglich Herr Noak gekommen.

Erstaunlich dass auch unser Bürgermeister und sein Stellvertreter fehlten.
Auf meine Nachfrage erklärte Frau Arndt, dass beide entschuldigt seien.

Nun zum Thema:
Herr Bittl vom Amt für Landwirtschaft und Umwelt aus Bützow war angereist,
um den Sinn und Zweck eines Bodenordnungsverfahren zu erklären.

Zur Erinnerung:
Bereits im Januar 2005 hatte der „Frische Wind“ für unsere Gemeinde
den Antrag auf Einleitung eines solchen Verfahrens eingereicht.
Mit einem Bodenordnungsverfahren und einen Flächennutzungsplan
wollten wir die planerische Grundlage für die Entwicklung unserer Gemeinde legen.

Die Uni Rostock hatten wir als kompetenten Planer mit im Boot.
Visionen sollten war werden.

Wie bekannt, gab es für dieses Projekt keine Mehrheiten innerhalb der Gemeindevertretung.
Man glaubte und sagte, dass man alles allein besser könnte.

Jetzt, 6 Jahre später,
mit Biogas – und Hähnchenmastanlage vor den Augen, erinnert man sich an diese Pläne
und möchte retten, was zu retten ist.
(Siehe Gemeindevertretersitzung vom 20.07.2011)

So kam es zur Einladung zu dieser Informationsveranstaltung.

Herr Bittl erklärte sehr ausführlich den Ablauf des Verfahrens.
Er erläuterte die gesetzliche Grundlage und die Besonderheiten und Probleme.

Ein Bodenordnungsverfahren ist sinnvoll:
- wenn die Eigentumsverhältnisse einer Gemeinde flächendeckend neu geordnet werden sollen,
- wenn die Arbeits –und Lebensbedingungen verbessert werden können,
- wenn Boden – und Gebäudeeigentum zusammengeführt werden müssen.

Wenn man eine Gemeinde entwickeln möchte, kann ein solches Verfahren sehr hilfreich sein,
weil verschiedene Projekte der Dorferneuerung von der EU und dem Land finanziell gefördert werden.

Natürlich sind die Bedingungen heute nicht mehr so lukrativ wie vor 6 Jahren.

Herr Bittl berichtete, dass aus unserem Amtsbereich
die Gemeinden Broderstorf und Poppendorf gerade so ein Verfahren durchführen.

In Broderstorf werden so zum Beispiel die Eigentumsverhältnisse des Kindergartens geregelt.

Die Poppendorfer haben sich einen kompetenten Planer geholt – die Uni Rostock.

Es ist schon traurig.
Unsere kleine Gemeinde hätte damals ein Pilotprojekt starten können.

Nun muss ganz genau geprüft werden, ob die Durchführung eines solchen Verfahrens
unter den aktuellen Bedingungen noch sinnvoll ist.

Auf der nächsten Gemeindevertretersitzung am 07.12.2011
werden wir darüber reden müssen.

Es grüßt Sie herzlichst
Ihre Gundula Dittrich

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