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Broderstorfer Gemeinderat
am Mittwoch, den 04.März 2015

Gemeindepolitik
Das Märzmeeting des Broderstorfer Gemeinderats
lockte 14 Gäste in das Dorfgemeinschaftshaus.
Inklusive Bürgermeister saßen 12 Gemeinderäte am Versammlungstisch.

Da wir gerade bei den Gästen sind,
im letzten Drittel der Bürgerfragestunde
tauchte der Investor der geplanten Hähnchenmastanlage, Landwirt Kühl auf.
Er blieb, bis klar war,
dass es keine restriktiven Maßnahmen von Seiten der Gemeinde
in Bezug auf den Betrieb seiner BIOGAS-Anlage geben wird.
Mit einem siegessicheren Lächeln verließ er den Saal.

Doch der Reihe nach.

Bürgerfragestunde.

Im Wesentlichen gab es zwei Wortmeldungen.

Herr Nagel war die Erste.
Er fragte die Gemeinderäte, ob bekannt sei,
dass die Auflage zum Ausbau der Kreuzung in Öftenhäven
durch die Genehmigungsbehörde der BIOGAS-Anlage o.g. Investors,
Grundlage für das Ersetzen der Ablehnung des gemeindlichen Einvernehmens gewesen sei.

Wie üblich reagierten die Volksvertreter genervt auf die Anfrage Nagels.
Alle Fakten diese Angelegenheit (Kreuzungsausbau Öftenhäven) betreffend
seien allen hinlänglich bekannt, hob der Bürgermeister an.

Nagel ließ sich jedoch nicht bremsen.
Ungerührt zitierte er aus der Begründung des StaLUMM (Genehmigungsbehörde),
mit der die Entscheidung der GV Steinfeld seinerzeit ersetzt (außer Kraft gesetzt) worden war.

Demnach hatte man den Bau und den Betrieb der BIOGAS-Anlage nur genehmigt,
wenn der Investor die Kreuzung in Öftenhäven ausbaue.
Das war eine, an die Genehmigung gebundene Auflage.

Seitdem tun sich Gremien und Behörden schwer,
die Erfüllung dieser Auflage einzufordern.

Jeder der privat einmal Auflagen aus einer Baugenehmigung zu erfüllen hatte,
wird nachempfinden, wie unglaublich diese jahrelange Verzögerungstaktik ist.
Das so etwas überhaupt möglich ist,
erschließt sich keinem und lässt arge Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit aufkommen.

Noch unverständlicher wird es,
wenn man die Gründe hört, mit denen die Ämter und Behörden ihre Untätigkeit begründen.
Da ist von einem städtebaulichen Vertrag die Rede.
Er sei Voraussetzung für den Kreuzungsausbau.
Der Investor habe diesen Vertrag vorgelegt,
den die Gemeinde Steinfeld aber nicht angenommen hätte.

Klingt ein wenig so:
der Investor wollte ja,
aber die Dummbatzen in Steinfeld haben das ja nicht auf die Reihe bekommen.

Völlig aus dem Fokus gerät dabei,
dass der vom Investor vorgelegte Vertragsentwurf so erpresserisch angelegt war,
dass er schlichtweg unannehmbar war.

So nach der Devise, wenn die Kreuzung ausgebaut wird,
muss die Gemeinde alle Widerstände gegen die Vorhaben des Investors aufgeben.

Nicht zu vergessen – wir reden hier NICHT darüber,
dass zum Wohle der Gemeinde Gutes getan werden soll
– wir reden über die Auflage einer Genehmigungsbehörde für eine Baugenehmigung.

Kein Wunder, dass Menschen wie Herr Nagel
gleiches Recht für Alle einfordern
und die Entziehung der Betriebserlaubnis für die BIOGAS-Anlage verlangen.

Während man bei den Ausführungen eines Herrn Nagel
nunmehr schon automatisch genervt reagiert,
wird der in der Kritik stehende Investor
kurz darauf vom Bürgermeister persönlich aufgefordert
und um ein Statement gebeten.

Dieser nutzte die Gelegenheit,
um sich als Gutmensch zu präsentieren,
der nur darauf brenne, die Kreuzung in Öftenhäven auszubauen.

Das könne er aber nicht,
kommt er gemäß seiner ureigenen Logik zum Schluss,
da die Gemeinde ja keinen städtebaulichen Vertrag mit ihm schließen möchte.

Na denne !

Ein großer Hemmstein für die Erteilung der Baugenehmigung
für die umstrittene Hähnchenmastanlage des gleichen Investors
ist die Zuwegung zum geplanten Standort.

Der Investor plant 40t schwere LKW
mehrmals im Jahr im Akkord des Nachtens durch Wohngebiete
über asphaltierte Landwege fahren zu lassen.

Amtlich angeordnete Verkehrsschilder begrenzen seit vielen Jahren
die zulässige Tonnage und Geschwindigkeit auf diesen Landwegen.

Es verwundert keinen mehr,
dass von amtlicher Seite Schritte unternommen werden,
um diese Begrenzungen aufzuheben.

Die Bürger in den betroffenen Ortsteilen
laufen gegen diese Bestrebungen Sturm.

Bei einem Gesprächstermin des Landrates
eröffnete dieser den Bürgern eine Möglichkeit,
wie die Gemeinde die Begrenzungen erhalten könne.

Hierfür müsse der Bürgermeister unverzüglich handeln.

Das versprach jener gegenüber der Vorsitzenden der BI “ProVita“, Frau Leonhardt,
als sie den Bürgermeister über das Landratsgespräch detailliert in Kenntnis setzte.

Die zweite Bürgeranfrage in der GVS war somit an den Bürgermeister gerichtet
und hinterfragte den Stand der Dinge:
ob der Bürgermeister den zugesagten und vom Landrat empfohlenen Antrag
einer sogenannten „Teileinziehung“ gestellt habe.

Der Bürgermeister verneinte dies
und verwies auf einen Termin mit den Landkreisbehörden.
Im Rahmen einer Verkehrsschau werde man sich vor Ort über die Straßen informieren.
Sofort einschränkend gab er bekannt,
dass an diesem Termin nur Vertreter der Behörden zugegen seien
und nur er, als Bürgermeister, dazu geladen wurde.

Erst nach dieser Verkehrsschau mache es seiner Meinung nach Sinn,
einen Antrag auf Teileinziehung zu stellen,
da man vorher keine fundierte Begründung für einen solchen Antrag liefern könne.

Weiter an den Bürgermeister gewandt wurde gefragt,
ob er bereits mit dem Bürgermeister von Klein Kussewitz gesprochen habe,
der in das Verfahren als Mitbetroffener eingebunden werden muss.
Dieses Gespräch hatte er (der BM) gegenüber Frau Leonhardt
ebenfalls zeitnah in Aussicht gestellt.

Lapidar antwortete der Bürgermeister,
dass er zwar mit seinem Amtskollegen gesprochen habe,
die Teileinziehung sei jedoch nicht Thema gewesen.

Nun könnte man kommentieren,
ein schnelles engagiertes Wirken für den Erhalt der Begrenzungen sähe anders aus,
aber das lassen wir mal an dieser Stelle und hoffen auf das Beste.
Die Hoffnung stirbt bekannter Weise zum Schluss.

Und !
Von der Arbeitsgruppe, die seit Monaten zu diesem Thema tätig werden soll
spricht mittlerweile im Gemeinderat keiner mehr.
Dem Bürgermeister ist sie (die AG) in der Vergangenheitsform eine Anmerkung wert:
Termin zur Konstituierung - ausgefallen - wegen Landratsmeeting der BI "ProVita".
Das Thema Arbeitsgruppe Tonnagebegrenzung dürfte damit gegessen sein
sozusagen sauber ausgesessen - beeindruckend !

Nach der Bürgerfragestunde eröffnete der Bürgermeister die Sitzung.

Sie begann mit einem Fauxpas.

In der letzten GV-Sendung im Februar hatte man Herrn Peck (LINKE)
in den Hauptausschuss gewählt.

Damit diese Wahl stattfinden konnte,
musste ein Beschluss der GV die Hauptsatzung betreffend geändert werden.

Per Beschluss hatte man die Mitglieder im Hauptausschuss begrenzt.
Normalerweise hätte man also zuerst die Mitgliederzahl für den Ausschuss wieder erhöhen müssen
und dann Herrn Peck wählen können.

Doch das ist nicht der Punkt.

Also, Peck gewählt und Beschluss zur Mitgliederzahlbegrenzung aufgehoben,
soweit – so gut.

Jetzt kommt es – Obacht !

DANACH in Folge,
lehnte man Herrn Grunow als Ausschussmitglied ab
und, aufgepasst,
lehnte gleichsam auch Beschlussaufhebung zur Mitgliederbegrenzung ab.

Verwirrend ?
Nö !

Es ist ganz simpel.
Weil man Grunow nicht wollte,
hat man den Beschluss zu Mitgliederbegrenzung wieder in Kraft gesetzt.
Ohne es zu merken, versteht sich.

Das bedeutet
– auch Herr Peck, kann nicht Ausschussmitglied werden,
weil die Anzahl der Mitglieder weiterhin rechtskräftig begrenzt ist.

Bingo !

Leider gelang es in der Sitzung nicht, diese Feinsinnigkeit aufzudröseln.
Das soll nun der Juristin und LVB, Frau Narajek gelingen.
Alle, die es gerafft haben, sind nun gespannt,
ob und wie ihr das gelingt.

Manchmal rächen sich Ablehnungen
die ihre Ursache im Mögen oder Nichtmögen des Kandidaten haben.
Sachlichkeit hin oder her.

Was gab es noch zu berichten ?

Der Gemeinde gehören 11 km Rohrleitungen, die Regen- und Oberflächenwasser abführen.
Diese sind alt, abgeschrieben und in den nächsten 30 Jahren erneuerungsbedürftig.

Die Vertreter des Wasser- und Bodenverbandes empfahlen
mit der Erneuerung jetzt schon anzufangen
und benannten die neuralgischen Punkte.
Sie erläuterten Möglichkeiten und Alternativen
und bezifferten die Gesamtkosten auf ca. 400.000 Euro.

Die gigantische Summe verursachte bei den Gemeinderäten keine Begeisterungsstürme.
Skepsis machte sich breit.
Vorsichtig zweifelte man die Einschätzung der Fachleute an
und brachte zum Ausdruck, dass man keinen akuten Handlungsbedarf sehe.

Akuten Handlungsbedarf sah man dagegen beim geplanten Neubau des Vereinshauses des SV-Pastow.
Mittlerweile spricht man von 1,5 Mio Euro Baukosten.

Das reiche nicht,
mahnte der Bausachverständige und Gemeinderat Grunow an.

Als er dies anhand von Details in der Kalkulation offenlegte
wurde er vom Bürgermeister unterbrochen.

Wieso Herr Grunow diese Zahlen nicht vor der Sitzung eingereicht habe,
wollte jener wissen.
So ein Verhalten sei unfair, kritisierte der Bürgermeister.

An dieser Stelle sei eine Anmerkung gestattet.
Herr Grunow ist der einzige staatlich anerkannte Bausachverständige im Gemeinderat.
Er hatte sich um die Mitarbeit im Bauausschuss beworben.
Dort hätte er gern seine Fachkompetenz eingebracht
und an der fachlichen Vorbereitung der Gemeindebeschlüsse mitgewirkt.

Mit großer Mehrheit hat man sich gegen eine solche Mitarbeit Grunows entschieden.
So viel zur Fairness.

Zurück zum 1,5 Mio teuren Neubau des SV Pastow.

Auf Antrag Grunows hatte man im Februar beschlossen,
einen unabhängigen Sachverständigen zur Kostenkontrolle zu verpflichten.
Gegen diesen Beschluss ging die Amtsleitung in Widerspruch.
Die Kosten für den Kostenkontrolleur seien nicht gedeckt.

Offenbar konnte man die ca. 5.000 Euro
im millionenschweren Finanzhaushalt der Gemeinde nicht so einfach auftreiben.

Die Gemeindevertretung musste neu beschließen,
diese Kosten in einem Nachtragshaushalt auszuweisen.
Das kostet Zeit wurde von der Verwaltung angemerkt.
Zeit, welche die Gemeinde nicht habe,
wolle sie nicht riskieren auf Fördermittel zu verzichten,
die fristgerecht zu beantragen seien.
Ohne die Fördermittel könne man das Vorhaben nicht umsetzen.

In Erinnerung an die Kostenexplosion beim Bau des Dorfgemeinschaftshauses,
wollte jedoch keiner im Gemeinderat auf eine professionelle Kostenkontrolle verzichten.

Die Bildung einer Arbeitsgruppe,
die sich in kleiner Runde mit dem Bau des Vereinshauses des SV Pastow befassen solle,
verschob man auf den nächsten Bauausschuss.

Zuvor gab es massive Herumeierei,
wie man mit dem Vorschlag von Herrn Noack umgehen solle,
Herrn Grunow in der Arbeitsgruppe mitarbeiten zu lassen.

Der Name Grunow spielte auch in der nächsten Angelegenheit eine Rolle.
Er und Gemeinderat Noack hatten auf der letzten Sitzung einen Antrag eingebracht.

Demnach soll beschlossen werden,
das StaLUMM als Genehmigungsbehörde für die BIOGAS-Anlage
durch den Bürgermeister aufzufordern,
für die Beseitigung der Schäden zu sorgen,
welche durch die Fahrzeuge des BIOGAS-Betreibers an der Kreuzung Öftenhäven verursacht wurden.
Bürger hatten beweisende Fotos eingereicht.

Entsprechend der gesetzlichen Vorschrift
war der Antrag von Grunow und Noack nunmehr Gegenstand
der vorliegenden Tagesordnung und musste behandelt werden.

Da keine amtliche Beschlussvorlage in den Unterlagen mitgesandt worden sei,
könne man nicht beschließen argumentierte der Bürgermeister.

Dem hielt Gemeinderat und Bürgermeisterstellvertreter Jesse entgegen,
dass ein Antrag mit Beschlusstext vorliege und man darauf reagieren müsse.

Es folgte ein Durcheinander an Wortmeldungen und Themensprüngen,
das nur schwerlich nachvollziehbar ist.

Bei den Gästen verdichtete sich der Eindruck,
dass der Bürgermeister sich bemühte, das Thema unterm Tisch fallen zu lassen.

Das gelang letztlich nicht vollständig.

Man rang sich zu einer Beschlussfassung durch,
die allerdings nicht gänzlich im Sinne der Antragsteller war.

Statt die Genehmigungsbehörde als Gemeinde direkt aufzufordern tätig zu werden,
wird nun der von der Gemeinde beauftragte Anwalt angeschrieben
und gebeten in der Angelegenheit etwas zu unternehmen.

Was mit den Schäden geschehen soll,
die per Fotonachweis eindeutig dem Verursacher zuzuordnen sind,
blieb offen.

Wahrscheinlich verursachte dieser Fakt,
das triumphierende Lächeln mit dem der Investor kurz darauf den Saal verließ.

Last not least noch eine Angelegenheit, die ebenfalls von großem öffentlichem Interesse ist.

Die Wählergruppe Broderstorf hatte zur Kommunalwahl in ihrem Flyer versprochen,
dass sie dafür wirken werde, dass keine neuen Windräder auf Gemeindegebiet errichtet werden.

Herr Jesse (Mitglied der WG) bemühte sich darum, diese Aussage zu relativieren.
Man habe versprochen das bestehende Windeignungsgebiet nicht zu erweitern.

Dem hielt Herr Grunow entgegen, dass es um die Verhinderung weiterer Windräder ginge.
Als Beweis las Grunow den Abschnitt des Wahlflyers vor.

Wen interessieren schon Wahlversprechen von gestern.
Nun soll also eine neue große Windkraftanlage errichtet werden.
Ein Vertragsangebot des Windkraftanlagenbauers lag zur Beschlussfassung vor.

Es ging darum, die Zuwegung zum Bauplatz über Gemeindeland vertraglich zu sichern.

Herr Junge verließ seinen Platz am Gemeinderatstisch und nahm im Gästebereich Platz.
Offensichtlich ist Landwirt und Gemeinderat Junge (Wählergemeinschaft Broderstorf)
in dieser Angelegenheit befangen.
Die Kommunalverfassung schreibt im Paragraph 24 vor,
wenn man selbst einen Vor- oder Nachteil in der Sache hat,
dass man dann weder entscheidend noch beratend mitwirken darf.

Es folgte eine lange Diskussion darüber,
ob man mit dem Windanlagenbauer vertragliche Vereinbarungen eingehen solle oder nicht.
Insbesondere Herr Jesse machte darauf aufmerksam,
dass der Anlagen Errichter das Recht habe im Eignungsgebiet zu bauen,
wenn er alle gesetzlichen Vorschriften einhalte.
Wenn man in dieser Phase nicht verhandle,
könne man zu einem späteren Zeitpunkt keine Vorteile für die Gemeinde mehr aushandeln,
so O-Ton Jesse.

Die Entscheidung fiel überraschend eindeutig aus.
Man wolle nicht verhandeln und lehne das Ansinnen ab.
Lediglich Wolfgang Harms und Martin Noack votierten dafür.

Das Thema an sich ist damit nicht vom Tisch.

d.Red.

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