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Broderstorfer Gemeinderat
am Mittwoch, den 06.November 2013


Gemeindepolitik
Die Stühle im Gemeinderat waren voll besetzt.
11 Gäste inklusive der Lokalredakteurin der NN verfolgten das Geschehen.

Der Part des Intros lag beim neuen Chef des Bauhofes, Herrn Weiß.
Er stellte seine Institution und den vielseitigen Aufgabenbereich vor.
Er erntete viel Lob für sein Engagement und nahm einige konkrete Hinweise zu Problempunkten
wie verstopfte Straßeneinläufe oder illegale Müllentsorgung mit.
Herr Klostermann brachte zum Ausdruck, dass der direkte Draht zum Bauhof wichtig für die Gremien sei,
damit Probleme schnell eine Lösung fänden.

Zur Bürgerfragestunde fragte Herr Nagel (BI „Pro Vita“) nach,
was die rechtliche Prüfung zum Vertragsangebot
(Beteiligung bei Straßenerhaltung) des Investors der Hähnchenmastanlage ergeben habe.

Der Bürgermeister antwortete, dass es noch keine Prüfung gegeben habe.
Er machte den Vorschlag, nicht dem Beschluss der GV zu folgen
und ein anderes RA-Büro zu beauftragen.
Er favorisierte das Büro der RA Rhode und Schulz aus Rostock.
Eine Entscheidung sei jedoch noch nicht gefallen.
Herr Pampel (Amt Cabäk) ergänzte auf Nachfrage,
dass man diese Entscheidung noch in diesem Jahr treffen wolle.

Viele der Gäste, waren wegen der Entscheidung zum Straßenausbau
in Steinfeld und Fienstorf gekommen.
Man befürchtet eine grundlegende Erneuerung mit hohen finanziellen Belastungen
für die Anwohner aufgrund der Straßenbaubeitragssatzung.
Diese Satzung gilt seit der Eingemeindung zu Broderstorf uneingeschränkt für beide Ortsteile.

Herr Nagel bittet darum, eine Einwohnerversammlung für die betroffenen Bürger einzuberufen
und vor Baubeginn umfassend zu informieren.
Dies wird ihm vom Bürgermeister zugesichert.

Einer der Gäste verweist auf ein erstelltes Fachgutachten.
In diesem Gutachten sei nachgewiesen worden,
dass die Fa. Eurawasser für Schäden am Straßenaufbau verantwortlich sei.

Zum Sitzungsbeginn informiert der Bürgermeister
über die Niederlegung des Mandates von Herrn Eikelberg.
Er verliest dessen Erklärung.
Auf Nachfrage von Frau Elgeti wird nach einigem Herumrätseln klar,
dass es offenbar keinen Nachrücker für das Mandat gibt
und der Sitz im Gemeinderat und den Ausschüssen leer bleibt.

Der Bürgermeister informiert über ein Gespräch im Amt Carbäk.
Der Investor der Hähnchenmastanlage, Herr Kühl hat gemeinsam mit seinem Anwalt
einen Vertrag zum Ausbau der Kreuzung Öftenhäven vorgelegt.
Er erfülle damit die Auflagen zur Genehmigung der Biogasanlage in Fienstorf.
Im Vertrag, der mit den Unterlagen vorläge, sei ein Paragraph 13.
In diesem Paragraph mache der Investor Forderungen gegenüber der Gemeinde auf,
die vom Bürgermeister und der Amtsleitung problematisch gesehen werden.
Die Gemeinderäte sollten insbesondere hierüber befinden, bevor über den Vertrag beschlossen werde.

Unter dem Tagesordnungspunkt 14 wurde der Beschluss zum Vertrag gefasst.
Der Paragraph 13 wurde gestrichen.
Die darin formulierten Forderungen wurden als unannehmbar eingeschätzt.
Entscheidungen der Gemeindevertretung werde man nicht mit Vertragsklauseln aushebeln,
lautete die abschließende Erklärung,
welche viel Beifall unter den anwesenden Bürgern fand.

Das Projekt zum Bau des neuen Sportlerheimes
sei bei einem Termin im Innenministerium des Landes gut aufgenommen worden.
In der Sportabteilung des Ministeriums habe man sich lobend geäußert.
Fördermittel seien jedoch nicht zu erwarten.
Mit der Förderung des Schulneubaus sei die Förderpriorität für die Gemeinde ausgeschöpft worden.

Der Bürgermeister übergab das Wort an Herrn Hirschmann,
als es um das Dorfgemeinschaftshaus ging.
Herr Hirschmann gab ein umfassendes Statement.
Er sei als Geschäftsführer zurückgetreten
und habe die Amtsgeschäfte an seinen Stellvertreter Herrn Lange übergeben.

Als Gründe für seinen Rücktritt führte er unüberbrückbare Differenzen in der Geschäftsleitung an.
Er habe sich bemüht rechtskonform zu handeln und sehe die Gemeinnützigkeit des Vereins in Gefahr.
Eine kommerzielle Nutzung, insbesondere die Vermietung an privatwirtschaftliche Interessenten,
hielt er für problematisch.
Beim Verlust der Gemeinnützigkeit könne dem Verein und der Gemeinde
die Rückzahlung von Fördergeldern in Höhe von 500.000 Euro drohen.
Das sei mit ihm nicht zu machen, so Hirschmann.

Der Bürgermeister erklärte,
dass zu keiner Zeit die Gefahr einer Fördermittelrückzahlung bestand.

Bei den Anfragen der Gemeindevertreter fragte ich nach den Ergebnissen der rechtlichen Prüfungen.
Der Bürgermeister hatte bei fragwürdigen Entscheidungen mehrmals angekündigt,
dass man die Vorgehensweise rechtlich prüfen werde.
Bis dato waren aber bis auf meine Person betreffende Statements der Rechtsaufsicht
keine Ergebnisse auf den Tisch gekommen.

Als Antwort erklärt der Bürgermeister,
dass er sich künftig nicht „dazu hinreißen“ lasse, rechtliche Prüfungen zuzusagen.
Wenn etwas rechtlich bedenklich sei, wäre es Aufgabe der Verwaltung darauf zu reagieren.

Hier irrt der Bürgermeister.

Laut Kommunalverfassung M-V Paragraph 33 (1)
ist er verpflichtet gegen rechtswidrig gefasste Beschlusslagen in Widerspruch zu gehen.
Das bedeutet - er veranlasst damit eine rechtliche Prüfung.
Es ist eindeutig eine seiner Pflichten als Bürgermeister.
Tut er es nicht, begeht er eine Pflichtverletzung.

Die Arbeitsfähigkeit des Ausschusses für Ordnung und Umwelt war ein weiteres Thema.
Die Anberaumung einer Sitzung zur Klärung des Vorsitzes
und der Herstellung der Arbeitsfähigkeit wurde ausgiebig debattiert.

Scheinbar unbedeutend lautete der Titel der Beschlussvorlage zum TOP 11:
„Erlaubnis zur Aufsuchung bergfreier Bodenschätze nach Paragraph 7 des Bundesberggesetzes
für das Geothermiefeld Rostock (Erdwärme und Sole)“


Da will eine Rostocker Firma nach Erdwärme suchen, um Geowärme zu nutzen ?
Wo ist das Problem ?

Eine interessante Frage aus dem Physikunterricht der Schule wäre
– seit wann zählt Wärme zu „bergfreien Bodenschätzen“ ?
Ist Wärme nicht ein physikalischer Zustand ?

Was sind gar „bergfreie Bodenschätze“ ?

Und !
Was steht im Bundesberggesetz Paragraph 7
nachdem hier eine Genehmigung erteilt werden soll ?

Ein Blick ins Gesetz lässt die Alarmklingeln schrillen.

„Bergfreie Bodenschätze“ wie z.B. Erdgas und Erdöl können demnach frei gefördert werden.
Die Förderrechte reichen sogar so weit,
dass an jeder beliebigen Stelle des Suchfeldes gebohrt werden darf.
Also – auch in Ihrem Vorgarten… !

Solche für die Umwelt gefährlichen Verfahren, wie „Fracking“
werden durch das Gesetz nicht ausgeschlossen.
Im Gegenteil – sie werden sogar wahrscheinlich.

Immerhin erschließt man in unmittelbarer Nähe, in Barth gerade ein Förderfeld für Gas und Öl.
Das giftige Chemiegemisch was die Rohstoffe aus den Sedimentschichten spülen soll (Fracking),
könnte dann den Weg aus dem „geothermie“-Suchfeld vor unseren Haustüren dorthin nehmen.

Möglicherweise !

Zumindest, wenn man die Genehmigung nach besagtem Paragraphen erteilt,
ist dies nicht ausgeschlossen.

Warum sollte man dies also tun ?
Das fragten sich auch die Broderstorfer Gemeinderäte
und wischten die Angelegenheit mit einem deutlichen NEIN vom Tisch.

Spannend ging es im TOP 16 zu.
Die Gäste spitzten die Ohren,
wie der Gemeinderat mit dem Ausbau der Straßen in Fienstorf und Steinfeld verfahren wolle.

In der Debatte wurde schnell klar, man wird lediglich eine Reparatur der Straßen favorisieren.
Der grundlegende Ausbau, da war man sich mehrheitlich einig,
wäre für die Gemeinde langfristig gesehen finanziell und baulich vernünftiger.
Man wollte die Anwohner aber nicht mit hohen finanziellen Beteiligungen
aus der Straßenbaubeitragssatzung belasten.
Für eine Reparatur werden die Anwohner nicht zur Kasse gebeten.

Nach der Beschlussfassung in diesem Sinne ging ein Aufatmen durch die Reihen der Gäste.

Ab 2014 wird nun die Kopfsteinpflasterstraße in Steinfeld mit einer Asphaltdecke versehen.

Udo Cimutta

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