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Broderstorfer Gemeinderat
am Mittwoch, den 21.August 2013


Gemeindepolitik
Die reguläre Gemeinderatsversammlung am 07.08.2013 war nicht beschlussfähig,
aus diesem Grund hatte der Bürgermeister diese Nachfolgeveranstaltung einberufen.
Keine Sondersitzung, wie er fälschlicherweise einem Bürger mitteilte,
sondern quasi die Fortsetzung einer regulären Sitzung zu einem weiteren Termin.

Die Unklarheiten, die hier in Hinblick auf den gesetzlichen Status der Sitzung bestehen könnten,
sollte kurzer Blick in die Kommunalverfassung ausräumen.
Aber - dies nur nebenbei angemerkt.

Auch zu dieser Sitzung waren nicht alle Gemeinderäte erschienen:
lediglich 12 mit Stimmberechtigung inklusive des Bürgermeisters.

Genügend, wie der BM feststellte.
Für eine beschlussfähige Sitzung als Folge der letzten, hätten sogar drei GV ausgereicht.

Vollständig besetzt waren die Stühle der Gäste.
Hier musste sogar noch der eine oder andere dazugestellt werden.
Viele Bürger wollten erfahren,
wie sich die Gemeinderäte in Bezug auf die geplante Hähnchenmastanlage verhalten.

Das Vertragsangebot des Investors, sich an der Instandhaltung der Zuwegung zu beteiligen
stand auf der Tagesordnung unter Punkt 12.

Die Gemeindevertretung hatte die rechtliche Prüfung des Vertragsangebotes
per Beschluss durch das Amt Carbäk in Auftrag gegeben.
Eine Empfehlung der Amtsleiterin, die den Vertrag kritisch bewertete.

Es stellte sich heraus,
dass eine Vertragsprüfung durch die Rechtsberatung des Anwaltsbüros nicht abgedeckt ist.
Die Anwälte haben einen Beratervertrag mit dem Amt Carbäk.
Sie fordern ein Extrahonorar.
Vertragsprüfungen sind Alltagsgeschäft,
eine gute Frage, wieso die als Extraleistung in Rechnung gestellt werden.
Die dafür fälligen 2.500 bzw. 3.500 Euro stehen zur Debatte
und sollten beschlossen werden.

Bevor die Sitzung eröffnet wurde, hatten die Bürger das Wort.
Der Bürgermeister reagierte dankenswerterweise auf Bitten der Gäste
auf den letzten Veranstaltungen, per Mikrofon war nun für akustische Unterstützung gesorgt.
Vorsorglich verwies er auf die Hauptsatzung.
Der zeitliche Rahmen ist dort für die Bürgerfragestunde auf 30 Minuten begrenzt.
Auch betonte er, das keine Fragen zu Themen zulässig seien, die auf der Tagesordnung ständen.

Diese landläufig gängige Sichtweise ist nicht ganz korrekt,
wie ein Blick in die betreffenden Bestimmungen zeigt.
Prinzipiell kann ein Bürger alles fragen, was er möchte.
Wenn dies allerdings solche Themen betrifft, die zur Debatte in der GVS stehen,
dann muss er davon ausgehen, dass sie nicht zur Kenntnis genommen und nicht beantwortet werden.

Der Bürgermeister verhielt sich allerdings kulanter,
denn viele Bürger hatten Anmerkungen und Fragen, die bereits erwähnte Hähnchenmastanlage betreffend.

Herr Nagel fragte, ob seine schriftlich eingereichte Beschwerde den Gemeindevertretern vorläge.
Seit Juni habe man ihm zugesagt,
dass dieses Schriftstück als Anlage zum Protokoll den GV zugesandt werde.
Dies sei bis dato nicht geschehen.

Nach Ansicht von Herrn Nagel sei die Beschlussfassung
zum Vertragsangebot des Investors der HMA rechtswidrig.
Er begründete dies mit Paragraph 50 der Kommunalverfassung,
da die Kosten für die Gemeinde aus dem Vertrag nicht zu überschauen seien.
Mittlerweile befasse sich die Kommunal- und Rechtsaufsicht
mit Kenntnis des Innenministers mit seiner Beschwerde.

Der Bürgermeister antwortete,
dass Herrn Nagels Beschwerde zur nächsten regulären Sitzung mit den Unterlagen versandt werde.
Zur aktuellen Sitzung sei dies nicht erfolgt, da es sich um eine Sondersitzung handele.

Herr Nagel verteilte daraufhin das Schriftstück mit seiner Beschwerde
an alle anwesenden Gemeinderäte

Herr Noack berichtete von einem beinahe erfolgtem Zusammenstoß
zweier Traktorgespanne in Fienstorf.
Dabei sei es zu Beschädigungen auf dem Anliegergrundstück gekommen.
Sichtlich beherrscht und um Fassung bemüht, verwies er auf seine beiden kleinen Neffen,
die nur wenige Meter vom Ereignisort wohnten.
Diese Kinder, von denen eines behindert sei, wären akut in Gefahr,
wenn große Landtechnik die enge Straße passierten.

Er beschrieb das rücksichtslose Verhalten der Fahrer,
die oft mit stark überhöhter Geschwindigkeit die Ortslage durchfuhren.
Mehrere Bürger ergänzten die Ausführungen und berichteten von ähnlichen Begebenheiten.

Herr Noack, sah in dem Beinaheunfall der Traktoren ein deutliches Beispiel dafür,
wie groß die Gefahr bei einer Verkehrszunahme durch schwere Fahrzeuge
im Zusammenhang mit der geplanten Hähnchenmastanlage sei.

Herr Röber aus Öftenhäven warb grundsätzlich um gegenseitige Rücksichtnahme
und mahnte die nächtliche Ruhestörung durch Erntemaschinen an.
Er habe Verständnis für die Landwirte,
bezweifelte aber,
dass bei der Einsatzplanung und Ausführung die Anwohner überhaupt ein Rolle spielten.

Es gäbe Lärmverordnungen, die auch für den Einsatz von Erntetechnik gelten.
Bei allem Verständnis für den Termindruck und die Wetterzwänge bei der Ernte,
müssten die Landwirte daran denken,
dass die Menschen die in der Nachbarschaft der Felder leben,
auch ihrem Tagesgeschäft nachgehen und auf ihre Nachtruhe angewiesen seien.

Die Landwirte und Gemeinderäte Herr Junge und Herr Jantzen antworteten darauf.
Sie hätten vor der Ernte die Fahrer angewiesen und belehrt.
Sie seien verpflichtet die StVO einzuhalten und Rücksicht zu nehmen.
Bei den Saisonkräften sei es jedoch manchmal nicht zu vermeiden,
dass gegen diese Anweisungen verstoßen werde.
Herr Jantzen bat darum im konkreten Fall
die Zeit und das pol. Kennzeichen zu notieren und mitzuteilen.
Nur dann könne man als Vorgesetzter reagieren.
Es sei ganz klar, dass Vorschriften eingehalten werden müssten.

Herr Röber meldete sich noch einmal zu Wort und fragte:
wie der Gemeinderat Broderstorfs grundsätzlich zum Bau der Hähnchenmastanlage stehe.
Dies sei eine simple Frage, die man mit "dafür" oder "dagegen" beantworten könne.
Er vermisse ein klares Bekenntnis, schließlich würden hier die Vertreter der Bürger sitzen.

Der Bürgermeister verwies auf die Tagesordnung
und erklärte, dass es auf diese Frage keine Antwort gäbe.

Da es keine weiteren Fragen gab, beendete der Bürgermeister nach 25 Minuten die Fragestunde
und eröffnete die Gemeinderatsversammlung.

Als es um Anträge für die Tagesordnung ging,
scheiterte ich mit meinem Antrag den TOP 12 (Vertrag Hähnchenmastanlage)
von der Tagesordnung zu nehmen.

Den Argumenten, erst einmal die Ergebnisse der Beschwerden der Bürger abzuwarten
und dann das Thema zu behandeln, folgte man nicht.

Grundsätzlich liegen zwei Beschwerden bei der Kommunal- und Rechtsaufsicht zur Prüfung vor.

Die Beschwerde von Herrn Nagel,
mit Verweis auf Paragraph 50 der Kommunalverfassung.
Nagel forderte, das Thema nicht in der Gemeindevertretung zu behandeln
bevor nicht die Kosten und Auswirkungen klar seien.
Seiner Meinung nach erfolgte die Beschlussfassung rechtswidrig.

Herr Pohl hatte in der letzten GV-Sitzung auf Paragraph 24
der Kommunalverfassung aufmerksam gemacht.
Herrn Pohls Ansicht nach sei der Beschluss zum Vertrag
in der Sitzung am 05.06.2013 rechtswidrig gefasst worden,
da an der Beschlussfassung der Gemeindevertreter Herr Jager aktiv beteiligt war.

Herr Jager habe aber nachweisbar geschäftliche Beziehungen zum Investor.
Als Lieferant von Gülle aus seiner Tierzuchtanlage für die Biogasanlage
hätte er sogar direktes geschäftliches Interesse am Bau der HMA,
da die Biogasanlage indirekt zum Projekt der Hähnchenmastanlage gehört.
Dies wurde auf der Anhörung zur HMA eindeutig durch die Anwälte herausgearbeitet.

Herr Jager hätte seine Befangenheit anzeigen müssen
und sich weder an der Debatte, noch an der Beschlussfassung beteiligen dürfen.

Im Gesetz sei die Folge davon eindeutig geregelt,
der Beschluss sei demnach ungültig und müsse neu gefasst werden.

Diesen Hinweis gab Herr Pohl schriftlich an die Protokollantin
und forderte den Bürgermeister zum Handeln auf.

Es war insbesondere den Gästen unklar,
wieso die Gemeinderäte dem sinnvollen Vorschlag nicht folgten,
den Tagesordnungspunkt zu vertagen
und die Ergebnisse der kommunalrechtlichen Prüfung abzuwarten.
Nach dieser Prüfung kann man bei Bedarf immer noch Geld für einen Anwalt ausgeben.

Für die Gemeindevertretung besteht keinerlei akuter Handlungs- und Zeitdruck,
das ist allen Beteiligten klar und wurde mehrfach deutlich betont.
Das Argument des Bürgermeisters,
dass der Investor einen Rechtsanspruch auf eine schnelle Entscheidungsfindung hätte,
dürfte sich bei genauerer Prüfung der Rechtslage als haltlos erweisen.

Der Investor ist der Einzige, der auf eine Entscheidung drängt.

Sollte die Gemeinde den Vertrag mit ihm schließen,
käme das einer Aufhebung der Entscheidung der Gemeindevertretung Steinfelds gleich.
Diese hat das gemeindliche Einvernehmen versagt,
da die Zuwegung zur Anlage nicht gesichert ist.

Diese Entscheidung Steinfelds ist ein ernstzunehmender Grund
für die zuständige Behörde eine Genehmigung nicht zu erteilen.

Die Vertragsunterzeichnung hat also gravierenden Einfluss auf das Genehmigungsverfahren
und würde die Chancen des Investors für eine Genehmigung immens erhöhen.

Die Fachgremien der Gemeinde, insbesondere der Bauausschuss unter Leitung von Herrn Jesse,
hatten der Gemeinde die Unterzeichnung des Vertrages bereits empfohlen
und zwar ohne jegliche rechtlich und amtliche Prüfung.

Der Antrag den TOP 12 zu vertagen wurde abgelehnt.

Die Tagesordnung wurde durch den Bürgermeister noch aufwändig umgestellt.

Die Beschlussfassung zum neuen Vereinsheim des SV Pastow wurde vorgezogen,
da man dem Vereinsvorsitzenden und seiner Planerin nicht zumuten wollte,
bis zum Ende der Sitzung auszuharren.

Das der Tagesordnungspunkt zum bereits erwähnten Vertragsentwurf
(vom Investor der Hähnchenmastanlage) in Folge nach hinten verschoben wurde,
fand keine Beachtung.

So mussten die vielen Gäste warten,
bis die Präsentation und die Diskussion zum Vereinsgebäude beendet war.

Bei den Berichten aus den Ausschüssen wurde kritisiert,
dass der Ausschuss für Ordnung und Umwelt nicht arbeitsfähig sei.
Trotz vieler anstehenden Problematiken würden keine Sitzungen stattfinden,
auch wäre für diesen Ausschuss ein sachkundiger Bürger nachzuwählen.
Später in der Sitzung einigte man sich darauf,
gemeinsam mit dem Vorsitzenden dieses Fachgremiums eine Lösung zu finden,
um ggf. einen anderen Vorsitz zu bestimmen.

In dem Zusammenhang wurde von mehreren Gemeinderäten
der Sinn von Hinweisen zu Ordnung und Umwelt in Frage gestellt.
Die Ordnungsbehörde des Amtes würde auf solche Hinweise nicht reagieren.

Ausführlich informierte der Vereinsvorsitzende des SV Pastow
über das Projekt zur Errichtung eines neuen Vereinsgebäudes.

Es wurden 3 Varianten mittels Videowand erläutert.
Die Baukosten variierten zwischen 1,35 und 1,46 Millionen Euro.
Es setzte sich dabei die kostengünstigste Variante durch,
welche eingeschossig alle Funktionen des Vereinshauses beinhaltet.
Der Entwurf sei zukunftsweisend und in Verbindung mit der Errichtung einer Sporthalle zu sehen.
Der Bau einer solchen könnte bei guter Haushaltslage langfristig möglich werden.
Auf eine solche Option wollte man konstruktiv vorbereitet sein, erläuterte die Planerin
und räumte damit Bedenken aus dem Gemeinderat aus.

Herr Junge und Herr Klostermann vermissten in der amtlichen Beschlussvorlage
eine Aussage zu den Gesamtkosten.
Bevor man so ein Projekt auf den Weg bringe, müsse man sicher stellen,
dass die Gemeinde sich dieses auch leisten könne.
Es handele sich schließlich um öffentliche Gelder
mit denen man verantwortungsvoll umzugehen habe, mahnte Herr Junge mehrmalig an.

Dem wurde insbesondere von der Verwaltung entgegen gehalten,
dass es bereits einen Grundsatzbeschluss zur Errichtung des Hauses gäbe.
Man müsse sich nun für eine Variante entscheiden,
damit man fristgerecht einen Förderantrag stellen könne.
Für das Projekt möchte man sich um 500.000 Euro Fördergelder bewerben.
Eine Beschlussfassung erfolge vorbehaltlich einer gesicherten Finanzierung,
dies stände auch so in der Vorlage drin.

Die amtliche Beschlussvorlage wurde dann auf Vorschlag von Herrn Junge und Herrn Jesse verändert,
so dass man das Planungsbüro beauftragen und eine Förderung beantragen kann.
Die Option zur Realisierung des Baus blieb offen, bis eine Gesamtkostenübersicht vorliegt.

Bei der Beschlussfassung gab es einiges Durcheinander.
Für den Beschluss zur Beauftragung des Planungsbüros fehlte die nötige Mehrheit.
In einem rechtlich fragwürdigen Verfahren,
wobei man den gefassten Beschluss sofort aufhob und neu fasste,
wurde dies "geheilt".
Der Bürgermeister kündigte an, die Rechtmäßigkeit der Verfahrensweise prüfen zu lassen.

Nach dem turbulenten Abstimmungshin- und her können nun Amt und BM handeln
und für 65.000 Euro das Planungsbüro beauftragen,
um die ersten konkreten Schritte für das Projekt einzuleiten.

Im nächsten berichtenswerten Tagesordnungspunkt
sollte für den Bauausschuss ein sachkundiger Bürger nachgewählt werden.

Sachkundige Bürger sind keine durch das Volk gewählten Vertreter,
sondern Personen, die durch Sachkompetenz
Entscheidungen für die Gemeindevertretung fachlich vorbereiten und Empfehlungen aussprechen.

Der Ausschussvorsitzende schlug Herrn Kremer aus Steinfeld vor
und hob dessen Eignung aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit als Elektromeister hervor.

Die Nachwahl eines Ausschussmitgliedes war notwendig geworden,
da die Zahl der Gemeindevertreter sich durch die Fusion mit Steinfeld erhöht hatte.
Ursache war die damit verbundenen kommunale Ergänzungswahl.
Die FWG "Frischer Wind" hatte mit fast 40 Prozent der Stimmen,
das mit Abstand beste Wahlergebnis erzielt.

Ich leitete daraus das, in der Kommunalverfassung verbriefte Vorschlagsrecht
für die Ausschussnachbesetzung ab.

Ich schlug Herrn Michael Eckart vor,
der als gelernter Straßenbauer und jahrelanger Erfahrung im Bauwesen die fachliche Kompetenz mitbringt.
Michael Eckart hat darüber hinaus bereits viele Jahre als sachkundiger Bürger im Bauausschuss
der Gemeinde Steinfeld gewirkt und von allen anerkannte wertvolle Arbeit geleistet.

Der Vorschlag wurde durch die Gemeinderäte abgelehnt.

Als zweiten Kandidaten
schlug ich den staatlich zertifizierten Bausachverständigen Herrn Burkhard Grunow vor.
Auch Burkhard Grunow besitzt viel kommunalpolitische Erfahrung.
Er war viele Jahre Gemeinderat in Steinfeld
und als Baufachmann an der Realisierung vieler Projekte als anerkannter Fachmann beteiligt.
Herr Grunow wäre mit seiner Fachkompetenz eine wertvolle Bereicherung für den Bauausschuss.

Herr Jesse bezweifelte die Verfahrenweise der Wahl,
gemeinsam mit Herrn Urbach beantragten er, diese
durch die Kommunal- und Rechtsaufsicht prüfen zu lassen.
Dem folgte die Mehrheit der Gemeindevertreter.
Die Wahl wurde vertagt.

Bemerkenswert war in diesem Zusammenhang,
dass insbesondere von Herrn Urbach der Wert einer rechtlichen Beratung
durch die Kommunal- und Rechtsaufsicht im weiteren Sitzungsverlauf angezweifelt wurde.
In Hinblick auf die Prüfung der beiden Bürgerbeschwerden
in Bezug auf den Vertrag die Zuwegung zur Hähnchenmastanlage betreffend,
schätzte er diese als nicht zielführend und ergebnisbringend ein.
Er bezweifelte eine konkrete Aussage zur Rechtslage von dort zu erhalten.

Der Tagesordnungspunkt der nun folgte,
behandelte den bereits erwähnten und umstrittenen Vertragsentwurf
zur Straßenerhaltung für die Zuwegung zur geplanten Hähnchenmastanlage.

Ich beantragte keinen Beschluss zu fassen.

Der vorliegende Vertrag sei für drei Vertragspartner ausgefertigt worden.
Klein Kussewitz als einer dieser Partner, habe aber öffentlich erklärt,
den Vertrag keinesfalls zu unterzeichnen.

Das bedeute, der vorliegende Vertragsentwurf für drei Parteien ist ungültig.

Ein Vertrag, der nur noch die Gemeinde Broderstorf und den Investor einschließe
läge aber nicht vor.
Aus diesem Grund mache eine Prüfung des vorliegenden Vertrages
durch einen Rechtsanwalt keinen Sinn.
Keiner der Anwesenden käme im privaten Bereich auf die Idee so zu handeln.

Die Argumentation wurde durch Herrn Ronnecker unterstützt.
Er machte auf die Kosten aufmerksam.
Wenige Augenblicke zuvor hatte man betont, sorgsam mit öffentlichen Geldern umzugehen.
Nun wolle man 3.500 Euro für eine Vertragsprüfung ausgeben, die keinen Sinn mache.
Gelder die aus einem Produktkonto stammen,
das für die Förderung von Kindergarten und Grippe vorgesehen ist.

Ich bat eindringlich darum, besonnen zu handeln
und auch die Prüfung durch die Kommunal- und Rechtsaufsicht abzuwarten.

Insbesondere bei Herrn Jesse konnte ich mich mit meiner Argumentation nicht durchsetzen.
Immer wieder entgegnete er, dass er auf einer Rechtsberatung durch einen Anwalt bestehe.
Die ungesicherte Zuwegung betreffend läge ihm ein zwanzigseitiges Papier des BUND Anwaltes vor,
demnach sei es legitim die Meinung eines eigenen Anwalts zum Vertrag einzuholen.
Seiner Ansicht nach gelte der Vertrag erst nach der Erteilung der Baugenehmigung für die HMA,
deswegen könne man ihn jetzt unproblematisch auf den Weg bringen.

Eine Ansicht, die allen bisherigen Erkenntnissen widerspricht
und insbesondere in Hinblick auf die große fachliche Kompetenz Herrn Jesses
nicht sehr glaubwürdig erschien.

Der Bürgermeister äußerte mit Verweis auf die Anhörung zur Hähnchenmastanlage sinngemäß:
wenn sich die Gegner der Anlage einen Anwalt nähmen, könne man dies auch.

Auf den Einwurf von Herrn Nagel hin, ob man als Bürger nun schon zu den Gegnern zähle,
relativierte der BM seine Bemerkung - er habe die Einwender gemeint.

Unabhängig von dieser Relativierung ist bemerkenswert,
dass in dieser spontanen Äußerung deutlich wird,
dass man sich faktisch der Seite des Investors sieht.

Frau Nier beklagte, dass ihr nicht genügend Informationen vorlägen
und sie große Schwierigkeiten habe die vorliegenden einzuordnen.
Eine Äußerung die Verwunderung bei den Zuhörern hervorrief.
Es gibt eine Fülle von Veröffentlichungen und amtlichen Dokumenten.
Der Bauantrag lag wochenlang öffentlich aus und bei der öffentlichen Anhörung
wurden alle Aspekte durch alle Seiten erläutert und ausführlich dargestellt.
Möglichkeiten für Informationen gab und gibt es genügend.

Nachvollziehbar ist, dass es mittlerweile immer schwieriger wird,
die Informationen zu werten.
Statt auf die amtliche Interpretation zu warten,
könnte man an dieser Stelle die Empfehlung aussprechen,
sich selbst ein Bild vor Ort im Gespräch mit den Betroffenen zu machen.

Frau Nier sitzt für die LINKE im Gemeinderat,
eine Partei die eine ganz klare Position gegen die Tierfabriken bezieht.

In einem Gespräch von Bürgern mit dem Vorsitzenden des Agrarausschusses des Landtages
Professor Tack (LINKE) wurde dies bekräftigt.

Die Ablehnung von Massentierhaltungen in Tierfabriken bedeutet nicht,
eine Ablehnung moderner Landwirtschaft und Tierhaltung.
Dies soll an dieser Stelle noch einmal deutlich gesagt werden.

Später in der Sitzung wurde deutlich,
dass Frau Nier die Errichtung der Hähnchenmastanlage als lokales Problem der Fienstorfer sieht.
Diese Sichtweise teilt sie offenbar mit vielen Vertretern im Gemeinderat.

Es wird von den engagierten Bürgern bei der BI "Pro Vita" als tragisch bezeichnet,
dass es nicht gelingt den Menschen zu vermitteln,
dass die gesamte Region von den Auswirkungen der HMA direkt betroffen sein wird.
Insbesondere die wissenschaftlich gesicherten Erkenntnisse über Gesundheitsrisiken
werden ignoriert und als Schwarzmalerei abgetan.

Zurück zur Sitzung.

Trotz mehrfachen Appells an die Vernunft mit der Bitte besonnen zu handeln
und keinen Beschluss zur Rechtsberatung des Vertrages zu fassen,
wurde der Antrag abgelehnt.

Was nun kam, war kurios.

Es waren zwei Beschlüsse zu fassen.
Beschluss 1 beinhaltete den Auftrag für 2.500 Euro
den Anwalt des Amtes für die Vertragsprüfung zu engagieren.
Beschluss 2 stockte die Summe auf 3.500 Euro auf.

Über die Hintergründe des Abstimmungsverhaltens lässt sich nur orakeln.
Vielleicht haben einige der Gemeinderäte nicht erkannt,
dass Beschluss 1 Voraussetzung für Beschluss 2 ist,
vielleicht aber wollte man tatsächlich mit der Beauftragung des Anwaltes warten
und folgte indirekt den vorgebrachten Argumenten - keine Ahnung -
das Ergebnis jedenfalls war, dass der erste Beschluss keine Mehrheit fand
und somit der zweite Beschluss hinfällig wurde.

Bingo !

Das hätte man auch einfacher haben können.
Nun muss mit der Beauftragung eines Anwaltes
bis zur nächsten Sitzung am 11.September gewartet werden.

Später in der Sitzung, als alle Gäste längst gegangen waren,
machte man sich Gedanken darüber,
wie man fern der Öffentlichkeit in Ruhe über die Angelegenheit beraten könne,
um sich "ungestört" eine Meinung zu bilden.

Es ist erstaunlich zu erleben,
wie offensichtlich einige der Volksvertreter ein Problem mit der Präsens von Bürgern haben.
Man fühle sich unter Druck gesetzt, wurde mehrfach beklagt.

Es erscheint geradezu grotesk, wenn sich Volksvertreter über die Stimme des Volkes beklagen,
nur weil diese emotionell reagiert und nicht ins gleiche Horn bläst, wie der kundige Vertreter.

Dabei bei ist es genau die Stimme, die ihn an diesen Platz gewählt hat.

Niemand hat ihn je dazu gezwungen, er wollte es und er wollte es öffentlich und unbedingt.

Bald ist nun wieder eine Wahl.

Wie will man die Bürger an die Wahlurne bekommen,
wenn ein ganz konkretes Interesse an einem Thema derartig "honoriert" wird ?

Ein Thema, welches die Parlamente in Europa, in Deutschland, in den Ländern
und in den Gemeinden immer intensiver beschäftigt
und bei dem die gesamtgesellschaftliche Debatte längst im Gange ist.

Mit einem kleinen Redaktionsteam für Sie am Ball
Ihr Udo Cimutta

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