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Gemeinderatsversammlung
am Mittwoch, den 08.August 2012


Gemeindepolitik
Es waren alle 9 Gemeinderäte erschienen.
5 Bürger, ein Vertreter der lokalen Presse, die amtliche Protokollanten
und die Amtsleiterin wohnten als Gäste der Sitzung bei.

Einwohnerfragen gab es nicht und die üblichen Formalien waren schnell abgehakt.

Für die Tagesordnung gab es zwei Änderungsanträge.

Gundula Dittrich beantragte den TOP 17
(Antrag zur Errichtung und den Betrieb einer Hähnchenmastanlage)
vom nichtöffentlichen Teil der Sitzung in den öffentlichen Teil zu verlegen.
Sie begründete ihren Antrag damit, dass es sich um ein öffentliches Verfahren handele
und somit auch öffentlich darüber befunden werden müsste.

Diesem Antrag wurde einstimmig stattgegeben.

Herr Zentsch scheiterte mit seinem Ansinnen den TOP 8 von der Tagesordnung zu nehmen.
In diesem TOP sollte über die Bürgerhinweise zum Fusionsvertrag Steinfeld-Broderstorf entschieden werden.

Mit der Info-Runde Amt und Bürgermeister stieg man in den inhaltlichen Teil der Sitzung ein.

Die Amtsleiterin, Frau Narajek, informierte darüber,
dass die Gemeinde mit Veröffentlichung des nächsten Amtsblattes im August
über einen rechtskräftigen Finanzhaushalt verfüge.

Der Bürgermeister gab die befristete Einstellung einer sogenannten MAE-Kraft
zur Unterstützung des Gemeindearbeiters bekannt.
Dieser solle vornehmlich zur Pflege des Friedhofs eingesetzt werden.

Die letzte Bauausschusssitzung hatte man mitten in der Haupturlaubszeit anberaumt.
Der Bürgermeister gab seinem Ärger darüber Ausdruck,
dass die Sitzung abgebrochen werden musste,
da nur zwei der sieben Ausschussmitglieder erschienen waren.

Von den Säumigen gäbe es nur drei Entschuldigungen, was er als unfair empfand.
Später in der Sitzung wurde der Ausschussvorsitzende noch darauf hingewiesen,
dass sich weitere Mitglieder langfristig entschuldigt hatten,
er dies aber offensichtlich vergessen hatte.

Im nun folgenden Tagesordnungspunkt 8
sollten die eingereichten Hinweise der Bürger zum Eingemeindungsvertrag
zwischen Broderstorf und Steinfeld besprochen
und deren Aufnahme in das Vertragswerk beschlossen werden.

Eine Farce!

In dem Sinne hatte Herr Zentsch recht,
wenn er diesen TOP von der Tagesordnung haben wollte:
die Diskussionen waren sinnlos,
weil die Ergebnisse der Abstimmungen im Vorfeld feststanden.

ALLE Hinweise der Bürger
wurden durch die Mehrheit aus Steinfelder Kreis und Liste Steinfeld abgewiesen!

Es gab 7 schriftlich fristgerecht eingereichte Hinweise:
1.
Die Umgestaltung des Gemeindebüros in Steinfeld
zu einem multifunktionalem Begegnungszentrum (Konzeptvorschlag siehe hier).
2.
Die Weiterführung des in Steinfeld bereits beantragten Bodenordnungsverfahrens.
3.
Die Aufstellung einer demokratisch legitimierten Ortsteilvertretung
für einen angemessenen Übergangszeitraum.
4.
Die Regelung des Transportes der Senioren,
damit diese an den Veranstaltungen im Gemeindezentrum Broderstorfs problemlos teilnehmen können.
5.
Die zweckgebundene Verwendung von finanziellen Vermögenswerten Steinfelds
für die Gestaltung der Ortsteile der ehemaligen Gemeinde Steinfeld.
6.
Die zweckgebundene Verwendung der Einnahmen
aus dem Verkauf der Grundstücke an der Kopfsteinpflasterstrasse in Steinfeld
zur Sanierung dieser Strasse.
7.
Die Offenlegung der Pro-Kopf-Verschuldung
und eine mögliche Angleichung bei Differenzen zu ungunsten Steinfelds.

Teilweise wurden die Hinweise mit einer unglaublichen Arroganz und Zynismus vom Tisch gefegt.

So kritisierten Müller, Wegner, Noack, Mackowiak und Zentsch wiederholt,
dass die eingereichten Vorschläge vom Text her
sich nicht in einen Vertrag einsetzen ließen.

Wiebke Eckart versuchte vergeblich zu argumentieren,
dass man die Bürger aufgefordert habe, Ideen und Vorschläge einzureichen,
nicht vertragstaugliche Texte zu liefern.

Die Vorschläge in den Vertrag einzuformulieren sei Aufgabe der Verhandlungsführer.

Eine längere Diskussion gab es beim Punkt 6,
als es um eine Sanierung der Kopfsteinpflasterstrasse ging.

Herr Zentsch erklärte, dass er mit 3 Anwohnern gesprochen habe,
die eine Asphaltierung dieser Straße ablehnen.
Er, Herr Zentsch, schätze den Zustand der Kopfsteinpflasterstrasse als nicht reparaturnotwendig ein.
Es sei eine alte Dorfstrasse, die nun einmal zum Ortsbild gehöre.

Der Bausachverständige Burkhard Grunow wies das Argument einer Asphaltierung zurück.
Darum ginge es gar nicht.
Man könne selbstverständlich die Kopfsteinpflasterung erhalten, wenn dies gewünscht sei.
Seiner Ansicht nach habe man seit Jahrzehnten diesen Straßenabschnitt nicht mehr Instand gesetzt.
Der Baukörper sei schwer geschädigt.
Ob man wolle oder nicht, man käme um eine Sanierung nicht herum.

Wenn dies nach dem Beitritt zu Broderstorf erfolge,
müsse man sich darüber im Klaren sein, dass die Anwohner zur Kasse gebeten werden.
Immerhin gelte dann die Straßenbaubeitragssatzung Broderstorfs
mit den bereits beschriebenen hohen Beteiligungssätzen für die Bürger.

Von der erst kürzlich für fast 10.000 Euro erfolgten Sanierung der Bankette
durch die Fa. Bülow sei kaum noch etwas zu merken.
PKW, die den Bereich befahren, müssen Schäden an ihren Fahrzeugen befürchten,
worüber sich lediglich eine ortsansässige KfZ-Werkstatt freuen könne.

Der Bürgermeister argumentierte wiederholt,
dass eine Straßenbankette prinzipiell nicht zum Befahren geeignet sei.
Er verglich dies mit dem Standstreifen auf einer Autobahn.
Diesen befahre er ja schließlich auch nicht, meinte er erregt
und sorgte mit dieser Bemerkung für Heiterkeit.

Statt darüber nachzudenken,
wie man mit einer Vertragsklausel hier eine künftige finanzielle Belastung
für die Anwohner vermeiden könnte,
wurde die Angelegenheit in gewohnter Art und Weise vom Tisch gewischt.

Ob man sich in ein paar Jahren,
wenn möglicherweise Gebührenforderungen in den Briefkästen der Anwohner
zu einer sanierten Kopfsteinpflasterstrasse landen,
jemand an die schnoddrige Art der Herren Zentsch/Müller erinnern wird?

Die Diskussion bei den anderen Vorschlägen verlief ähnlich.
Aus diesem Grunde ist es müßig, darüber zu berichten.

Ein wichtiger Beschluss soll nicht unerwähnt bleiben.

Auf der letzten Gemeinderatsversammlung hatte Herr Wegner überraschend den Vorschlag unterstützt,
eine Verringerung der Beteiligungssätze der Bürger in der Straßenbaubeitragssatzung von 75/100
auf möglicherweise 50/100 im Vertrag zu verankern.

Ein entsprechender Beschluss wurde mit der Stimme von Herrn Wegner gefasst.

Nun sollte dieser Beschluss wieder aufgehoben werden.
Broderstorf hatte sich geweigert, über so eine Angleichung auch nur zu verhandeln.

Dem Diktat Broderstorfs folgend,
hob man den gefassten Beschluss der letzten Gemeinderatsversammlung auf.

Es war wiederum die Stimme von Herrn Wegner, der die nötige Mehrheit dafür herstellte.
Offensichtlich hatte man erfolgreich auf ihn eingewirkt.

Im nächsten Tagesordnungspunkt lag nun der Vertrag
zum "Zusammenschluss" Steinfelds mit Broderstorf auf dem Tisch.

Den später beschlossenen Vertrag nebst Anlage können sie hier einsehen (hier klicken).

Diese "End-Version" war in einer weiteren Verhandlungsrunde
zwischen Broderstorf und Steinfeld besprochen worden.

Das Protokoll können Sie hier einsehen (hier klicken).

Das Ergebnis war der Vertragsentwurf, der nun zur Beschlussfassung unterschriftsreif vorlag.
In einer Anlage hatte man bewusst unverbindlich einige der Vorschläge und Hinweise aufgenommen.

Um die Stärken und Schwächen des Vertragswerkes zu charakterisieren, bedarf es nur eines Beispiels:

Einer der Punkte, die Zentsch und Müller durch die Rechtsaufsicht haben prüfen lassen,
beschäftigte sich mit der Absicherung der Amtszeit des Ortsvorstehers.
Diese soll in Person des Bürgermeister Müller für seine volle Wahlperiodenzeit gesichert sein.
Amtsleitung und Rechtsaufsicht waren mit großer Detailtreue und Sorgfalt tätig,
damit Herr Müller weiterhin seine Aufwandsentschädigung von 500 Euro pro Monat erhalten kann.

Gerade einmal ca. 1.500 Euro pro Jahr aus Konzessionseinnahmen u.ä.
wurden vertraglich für die Gestaltung der Ortsteile Steinfelds vereinbart.
Für die Verwaltung dieses Bruchteils des Steinfelder Barvermögens wäre dann der Ortsvorsteher zuständig.
Dieser kostet dem Steuerzahler schlappe 10.000 Euro an Aufwandsentschädigung.

Auf solche "Feinheiten" eines Vertrages zum Zusammenschluss zweier Gemeinden
konzentrierten sich die Vertreter der FWG "Frischer Wind" NICHT.

Sie waren von den Vertragsverhandlungen ausgeschlossen worden,
obwohl sie als stärkste Fraktion im Gemeindeparlament (leider ohne demokratische Mehrheit)
mehr als die Hälfte der Bürger Steinfelds repräsentieren.

Dieses demokratisch fragwürdige Gebaren des Bürgermeisters und seiner Parteigänger
überraschte die FWG "Frischer Wind".
Man hatte vor dem gemeinsam getroffenen Grundsatzbeschluss zur Fusion Zusammenarbeit vereinbart.

Trotz intensiver und regelmäßiger Nachfragen im Gemeinderat
gab es von den selbsternannten Verhandlungsführern Müller, Zentsch und Noack
keinerlei Informationen über die Aufnahme und den Inhalt von Vertragsverhandlungen.

Erst als man plötzlich und unerwartet einen Vertragsentwurf
zur Beschlussfassung auf den Gemeinderatstisch bekam,
ließen oben genannte "Demokraten" die Katze aus dem Sack.

Bis dahin hatte man lediglich von Gesprächen
zwischen den Bürgermeistern und ihren Stellvertretern erfahren.

Der vorgelegte Vertragsentwurf war das Papier nicht wert, auf dem er gedruckt war.

Die gemeinsam mit den Broderstorfern besprochenen Ansätze von 2008
hatte man fast gänzlich außer acht gelassen.
Die Interessen der Steinfelder Bürger fanden sich darin nicht ausreichend wieder.
Aus diesem Grund kündigte die FWG "Frischer Wind" Widerstand gegen das Vertragswerk an.

Die Vertreter des Frischen Windes taten seitdem alles in ihrer Macht stehende,
um die Situation im Sinne der Steinfelder Bürger zu verbessern.


Es bleibt weiterhin unverständlich,
wieso sie dabei von den anderen Gemeindevertretern und vom Bürgermeister
keinerlei Unterstützung fanden.

Im Gegenteil, es verstärkte sich immer mehr der Eindruck,
dass jene aus Broderstorfer Verhandlungsposition heraus handeln
und Steinfelder Interessen verletzen.

Mit den Auswirkungen dieser fatalen Handlungsweise
werden die Bürger in den Ortsteilen der Gemeinde Steinfeld künftig leben müssen.

Man kann nur hoffen,
dass dieses dubiose Gebaren der Hauptakteure Müller, Zentsch und Noack
nicht in Vergessenheit gerät.

Aufgrund des Drucks der FWG "Frischer Wind",
sowie der aktuellen und durch Originaldokumente belegten Berichterstattung auf Steinfeld-Online
konnten einige wichtige Punkte für die Steinfelder Bürger in den Vertrag Eingang finden.

Allen Bürgern, die sich daran beteiligt haben,
sei es durch Unterschrift auf dem Antrag für ein Bürgerbegehren,
sei es durch das Einreichen von Vorschlägen zum Vertrag,
sei es durch Anwesenheit bei der Bürgeranhörung oder als Gast bei den Gemeinderatsversammlungen,
all diesen Bürgern sei für ihr Engagement aus ganzem Herzen gedankt.

Das es nicht umsonst war, sieht man am nunmehr beschlossenem Vertragswerk.

Obwohl nicht gelungen ist, einen Vertrag zu verhandeln,
der von Augenhöhe und Fairness getragen wird,
konnte die Positionen von Steinfeld wesentlich verbessert werden.

Mehr war leider nicht drin !

Für die Vertreter der FWG "Frischer Wind" gäbe es noch viele wichtige Punkte,
die man besser regeln könnte.

Grundsätzlich fehlt bei vielen aufgenommenen Vorschlägen die Verbindlichkeit,
die Broderstorf letztlich an deren Umsetzung bindet.

Alle aufgenommenen Vorschläge stehen unter einem Möglichkeitsvorbehalt.
An jeder Ecke des Vertragstextes steht bei den wichtigen Punkten, ein "KÖNNTE" oder "SOLLTE".

Letztlich wird es für eine angemessene Übergangszeit
keine demokratisch legitimierte Ortsteilvertretung geben
und auch das Vermögen Steinfelds wird durch Broderstorf ohne irgendwelche Bedingungen aufgesogen.

Einem solchen Vertrag konnten die Gemeindevertreter des "Frischen Windes" nicht zustimmen.

Die letzte basisdemokratische Möglichkeit, für vertragliche Verbesserung zu sorgen,
haben nun die Bürger.

Zwar wollte die Amtsleiterin Frau Narajek sich auf Anfrage nicht dazu äußern,
aber lt. Erlass des Innenministeriums M-V wäre jetzt der Zeitpunkt
für einen Bürgerentscheid über den Vertrag.
Das dafür zur Verfügung stehende Zeitfenster ist eng.

Wenn ca. 50 Bürger per Unterschrift in einem Bürgerbegehren erklären,
dass sie so einen Entscheid wünschen,
dann besteht die Möglichkeit diesen durchzusetzen,
auch wenn die Mehrheit im Gemeinderat aus Steinfelder Kreis und Liste Steinfeld dagegen wären.

Das man in Mecklenburg-Vorpommern es den Bürgern nicht leicht macht,
basisdemokratisch zu handeln,
kann man an den komplizierten Formalien erkennen, die man zu beachten hat.

Statt, wie bspw. in Bayern, solche Verfahren zu vereinfachen,
gibt es hierzulande ein sehr bürokratisches Prozedere
bei dem auf jedes Komma peinlich genau geachtet wird.

Nach der Einreichung stehen schon Heerscharen von Beamten bereit,
um das Haar in der Suppe zu suchen,
damit man dem Bürgerwillen - oh welch Bedauern - aus formellen Gründen nicht entsprechen kann.

Es ist eine allgemeine Tendenz, dass die Ämter immer mehr Macht ausüben.
Rein formal gibt es zwar gesetzlich verbriefte demokratische Möglichkeiten,
es stehen den Ämtern jedoch genügend Mittel und Wege offen,
diese auszusitzen, auszuhebeln, zu umgehen und/oder zu ignorieren.
Nur selten wird ihnen dabei von den demokratischen Gremien her Einhalt geboten.

Die Verselbstständigung der Ämter,
kann nur durch die Bildung von demokratischen Strukturen beendet werden.
In unserem konkretem Fall wäre dies die Bildung einer Großgemeinde
mit einem direkt gewähltem Bürgermeister,
dem die Verwaltung unterstellt ist und der für deren Handeln verantwortlich zeichnet.

In den folgenden Tagesordnungspunkten ging es um einen neuen Vertrag für den Stromanbieter,
der einstimmig in den Ausschuss verwiesen wurde
und um die Zustimmung zum Bebauungsplan einer Nachbargemeinde.
Diese wurde ebenfalls einstimmig erteilt.

Einstimmig ging es auch im nächsten Tagesordnungspunkt zu,
als es um die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens
zur Errichtung und dem Betrieb einer Hähnchenmastanlage ging.
Die Gemeinde versagte dies.

Obwohl im Grundsatz einig, gab es doch eine teilweise kontroverse Diskussion,
wie man nun mit der Angelegenheit umgehen wollte.

Viele der Gemeinderäte fühlten sich vom Amt gelinkt,
als bekannt wurde, dass die Antragsunterlagen schon seit Wochen vorliegen.

Innerhalb weniger Tage müsse die Gemeinde nun eine fachlich fundierte Begründung
ihrer Ablehnung formulieren.
Ohne kompetente Unterstützung sei dies nicht zu leisten, meinte Wiebke Eckart.

Ich erinnerte an die bereits einmütig beschlossene Einbeziehung eines Anwaltes.

Es war Herr Zentsch, der darin wiederum keinen Sinn sah.

Er machte einige nebulöse Vorschläge, die Befahrbarkeit der Straßen betreffend.
Seiner Ansicht nach seien 3 Optionen erfolgversprechend.

Burkhard Grunow legte eine wissenschaftliche Ausarbeitung von Ärzten
für das Gesundheitsrisiko für die Menschen in der Umgebung von Hähnchenmastanlagen vor
(siehe hier).

In seiner bekannten sorgfältigen und detaillierten Art
wollte er auf einige fragwürdige Zahlen im Hähnchemastanlagen-Antrag verweisen.

Genervt wurden seine Ausführungen
von Bürgermeister Müller und Herrn Zentsch immer wieder unterbrochen.
Man verwies auf die nächste Ausschusssitzung.

Wiebke Eckart machte noch einmal deutlich,
dass man nach ihrer Information nur noch bis zum Montag den 13.08.2012 Zeit habe,
eine Begründung für die Verweigerung des gemeindlichen Einvernehmens zu liefern.
Die zuständige Behörde habe bereits signalisiert,
dass man dieses Ersetzen werden, sollte die Begründung nicht stichhaltig sein.

Wiederum wurde bedauert, dass man versäumt habe,
einen Flächennutzungsplan für die Gemeinde Steinfeld aufzustellen.

Seit 2004 forderten die Vertreter des Frischen Windes dies immer wieder,
ohne Mehrheiten dafür zu bekommen.

Die Folgen hat man nun präsent: eine bittere Quittung für die Ignoranz.

Nach der Sitzung saßen die Gemeinderäte außer Herrn Noack noch lange zusammen
und berieten mögliche Strategien.

Es ist fraglich, ob Bürgermeister Müller und sein Stellvertreter Zentsch,
anders als bei der Biogasanlage, dieses Mal aktiver und konsequenter agieren.

Man wird sehen.


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