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Amtsausschusssitzung
am 29.März 2012


Gemeindepolitik
"Geheime" Beratung um Schulneubau

Wir waren als Gäste zur Sitzung erschienen.
Unter anderem, weil wir per Bürgeranfrage geklärt wissen wollten,
ob es Geschäftsbesorgungsvereinbarungen durch Mitglieder des Amtsausschusses
in Hinblick auf die Beschaffung der Grundstücke für den beschlossenen Schulneubau gibt.
Wenn dem so wäre, wären lt. Kommunalverfassung Befangenheiten zu beachten.
Für eine entsprechende Prüfung werden wir die Kommunal- und Rechtsaufsicht anrufen.
Der Amtsvorsteher, Herr Bünger antwortete auf die Anfrage, dass ihm keine Vereinbarungen bekannt seien.

Ansonsten verlief die Sitzung im öffentlichen Teil recht unspektakulär.
Per Gesetz wurde der Ausschuss in seiner Mitgliederzahl geschrumpft,
so dass nur noch die Bürgermeister und einige wenige Gemeindevertreter am Tisch saßen.

Trotzdem war etwas bemerkenswert.
Wir nehmen seit Jahren an Amtsausschusssitzungen des Amt Carbäk teil.
Unter der "Regentschaft" des Leitenden Verwaltungsangestellten Dr.Schmidt
wurde den Ausschussmitgliedern mehr oder weniger mitgeteilt, was sie zu tun und zu lassen hätten.
Diese skurrile und demokratisch sehr fragwürdige Konstellation veränderte sich etwas
nach der letzten Kommunalwahl, als Herr Bünger als Amtsvorsteher das Zepter übernahm.

Nun hat man den Eindruck, dass Frau Narajek als Leitendende Verwaltungsbeamtin (LVB) und studierte Juristin
die Verhältnisse vom Kopf auf die Füße stellt.
Sie machte wiederholt deutlich, dass der Amtsausschuss der Verwaltung sagen müsse, was getan werden soll.
Sie sortierte politische Entscheidungsfindungen sauber aus der amtlichen Zuständigkeit heraus.

Eine Situation, die einige der alteingesessenen Kommunalpolitiker zu überfordern schien.
So der Eindruck von uns "Außenstehenden".
Plötzlich mussten die Ausschussmitglieder die Entscheidungsfindung in Eigenregie,
zwar mit amtlicher und fachlicher Zuarbeit, jedoch ohne Vorgaben durchführen.
Es war schon beeindruckend, zu erleben, wie geradezu hilfesuchend diskutiert wurde.
Das verspricht für die künftige Tätigkeit des Gremiums noch interessante und arbeitsintensive Stunden.

Zum Inhalt des öffentlichen Teils ist aus unserer Sicht nur erwähnenswert,
dass Tagesordnungspunkt 9 von der Tagesordnung genommen wurde.
Es ging um den Beschluss eines vorläufigen Finanzhaushaltes.

Bisher liegen im Amt weder Zahlen für die Kreisumlage vor, noch ist bekannt,
wie die Rückzahlungen der Stadtumlandumlage erfolgen könnte.
So sah die Kämmerei sich angesichts der fehlenden Zahlen außerstande,
einen brauchbaren Haushaltsentwurf aufzustellen.

Die Schwierigkeiten bei der Einführung der neuen Finanzbuchhaltung DOPPIK
sind noch massiver als man vorher gedacht hatte.
Immer wieder gibt es Erklärungen und Hinweise auf die Probleme durch die Amtsleitung.
Vorsorglich machte Frau Narajek darauf aufmerksam,
dass es zu Fehlern und Nachbesserungen kommen werde.

Spannend wurde es im nichtöffentlichen Teil der Sitzung.

Irgendwie hatten wir den Eindruck, dass man mit unserem Erscheinen als Gäste nicht gerechnet hatte.
Herr Bünger fragte wiederholt nach, ob wir das Recht hätten,
im nicht öffentlichen Teil der Sitzung anwesend zu sein.

Als Gemeindevertreter dürfen wir dies selbstverständlich.
In der Kommentierung der Kommunalverfassung wird dies sogar ausdrücklich empfohlen.
Das wissen wir, weil Herr Dr. Schmidt bereits vor Jahren die gleichen Probleme hatte
und intensiv in den Gesetzen nachlesen ließ.

Der Amtsvorsteher war sich nicht zu schade, uns ausdrücklich mehrfach auf die Verschwiegenheit hinzuweisen.
Spätestens an dem Punkt wurden wir aufmerksam und fragten uns,
was so Geheimes hier auf den Tisch kommen sollte.

Es versteht sich von selbst, dass über Dinge, die Persönlichkeitsrechte betreffen, nicht berichtet wird.
Herr Bünger wartete dann auch bis zum Ende der Sitzung, bis er zur brisanten Thematik kam.

Wahrscheinlich hoffte er bis zum Schluss,
dass wir uns doch noch zum Gehen entschließen könnten,
angesichts der eher uninteressanten Tagesordnungspunkte.
Na ja, die Hoffnung stirbt zum Schluss. Unsere nicht!

Nach einigem sichtbaren Zögern, entschloss sich Bünger auf Nachfrage der LVB dann doch
die Mitarbeiterin vom Amt zu bitten, die Konzeption (Machbarkeitsstudie?)
zum Schulneubau vorzulegen und zu erläutern.

Spätestens an dieser Stelle fragten wir uns, was an dieser Konzeption so geheim sei,
dass nicht öffentlich darüber befunden werden darf?

Welche Persönlichkeitsrechte sind hier in Gefahr?
Außer denen vielleicht: WIE die gewählten Volksvertreter vorhaben,
mit öffentlichen Geldern umzugehen? Ansonsten doch wohl keine - ODER?

Also WER entscheidet hier, was öffentlich ist? Herr Bünger?
Wovon träumt dieser Demokrat eigentlich?
Schließlich gibt es Gesetze, die solche Dinge regeln! Und! Grundrechte.
Wie zum Beispiel das Recht auf Presse- und Meinungsfreiheit.
Ich möchte an die Aussage der Kommunal- und Rechtsaufsicht erinnern,
die bereits vor Jahren in ähnlicher Angelegenheit angerufen wurde.
Es gehört ALLES von öffentlichem Interesse in den öffentlichen Teil der Sitzung,
wenn nicht schützenswerte Rechte z.B. von Personen verletzt werden. Punkt und aus!

Es ist klar geregelt, wie man mit solchen Projekten und Konzepten umzugehen hat - eher öffentlich - als geheim!
In allen Gesetzen ist von Bürgerbeteiligungen die Rede. Das ist auch logisch.

Schließlich haben die Bürger mit ihrer Stimmabgabe zur Wahl auch einen Anspruch darauf, zu erfahren,
was ihre gewählten Vertreter so in den Gremien treiben.
Dieser Anspruch soll dann enden, wenn es um Steuergelder in Millionenhöhe geht?
Eine seltsame Sichtweise! Doch nicht unverbreitet. Mittlerweile!

Dessen ungeachtet fühlen wir uns an Gesetze und nicht an dubiose Sichtweisen kommunaler "Größen" gebunden.
Deren Denken und Handeln könnte vielleicht noch mit den restriktiven Methoden vergangener Zeiten verbunden sein.
Damals bekam „aufs Maul“, wer es zu weit aufriss…! Linientreue – wissen Sie noch?

Aus all diesen Gründen haben wir uns entschlossen, hier die wichtigsten Fakten zu veröffentlichen.

Bevor es in die Diskussion und konzeptionellen Überlegungen ging,
wurden zwei Informationen voran in den Raum gestellt.

Der Bürgermeister von Roggentin informierte darüber,
dass man in seiner Gemeinde vorbehaltlich der Finanzkraft darüber nachdenke,
die Schule auf eigene Kosten als Gemeindeschule zu errichten.
Die anderen Gemeinden würden sich dann, wie zurzeit Steinfeld, über die Schulumlage finanziell beteiligen.

Weiter wurde informiert, dass es keine Fördermittel für den Hortausbau geben wird.
Dem Rechnung tragend, würde die Schaffung einer Gesamtlösung
über einen Neubau der Schule mit Hortteil zusätzlich Sinn machen.

Es wurden vier Varianten des Schulneubaus an vier verschiedenen Standorten vorgestellt
und die Vor- und Nachteile aufgelistet.

Variante 1
Die Schule verbleibt am alten Standort.
Das Hauptgebäude wurde als sanierungsfähig eingeschätzt.
Die Nebengebäude sind derart marode, dass eine Sanierung keinen Sinn mache.
Baurechtlich unproblematisch könnten auf den Grundrissen der alten Gebäude neue errichtet werden.
Aber nur dort.
Als Vorteile wurde der naturverbundene Standort und die großzügigen Außen- und Sportanlagen genannt.
Nachteilig schlagen mögliche Abrisskosten der Nebengebäude und die Nähe der B110 zu buche.
Ebenfalls nachteilig sei, dass man während der Bauphase, die Schüler in Containern beschulen müsste.
Auch hätten die Schüler keine sichere Möglichkeit die Schule „fußläufig“ zu erreichen.
Dieses Argument entkräftete die Bürgermeisterin von Thulendorf später in der Diskussion.
Sie wies auf die geläufige Praxis hin. Die Kinder hätten keine weiten Wege per Fuß zurückzulegen,
sie würden entweder durch die Eltern gebracht oder würden den Schulbus nutzen.
Für mich bemerkenswert war, dass mein, als Schulelternrat 2009 eingereichter Vorschlag,
den alten Sportplatz oberhalb der Schule als Parkplatz fern von der B110 auszubauen, wieder Beachtung fand.
(siehe hier)
Wichtig! Diese Variante des Schulneubaukonzepts wurde als die kostengünstigste eingestuft!
Die Kosten lägen unter den bereits veröffentlichten 6 Mio Euro.

Variante 2
Die Schule wird in Kösterbek in Nähe zum Haltepunkt des ÖPNV errichtet.
Als Hauptvorteil wurde die zentrale Lage (im Amtsgebiet?) genannt
und dass viele Grundschüler aus den umliegenden Wohngebieten die Schule zu Fuß erreichen könnten.
Nachteilig wurde eingeschätzt, dass man die Verkehrsanbindung für Kinder sichern müsse (Bahnübergang, Busschleife).
Es müssten Außengelände und Sportanlagen hergestellt werden,
auch wären auf dem vakanten Grundstück nicht näher bezeichnete „Altlasten“ zu beseitigen.
Man sprach in dem Zusammenhang von Bodenaustausch und solchen Dingen.
Über diesen Standort führen Hochspannungsleitungen.
Der Ankauf des Grundstückes verursache zusätzliche Kosten.
Ansonsten lagen die Kosten für diese Variante
vorbehaltlich des „Altlastenaspektes“ im Mittelfeld - aber dennoch deutlich über 6 Mio Euro.

Variante 3
Die Schule wird in Broderstorf errichtet.
Auch hier gäbe es einen Standort in der Nähe des Haltepunktes des ÖPNV.
Die Vor- und Nachteilerwägungen gleicht der von Variante 2:
keine Außen- und Sportanlagen, aufwändiger Ausbau einer sicheren Verkehrsanbindung (Bahnübergang),
dazu die gefährliche Querung der B110 für die „fussläufigen“ Kinder.
Zusatzkosten entständen ähnlich Variante 1 für den Abbruch von Altgebäuden.
Vorteile seien die zentrale Lage, die gute fussläufige Erreichbarkeit und die direkte Anbindung an den ÖPNV.
Auch hier seien eine Buswendeschleife und eine Zuganbindung bereits vorhanden.
Die Kosten wurden ähnlich der Variante 2 eingestuft.

Variante 4
Auch hier würde die Schule in Broderstorf entstehen.
Diese Variante sind eigentlich 2 Varianten, da zwei mögliche Grundstücke in Privathand dafür vakant wären.
Die möglichen Ankaufsummen waren noch unklar, dürften aber auch im Millionenbereich liegen.
Hier wurden als Vorteile ähnliche Aspekte wie unter Variante 2 und 3 aufgelistet:
zentrale Lage und gute Erreichbarkeit zu Fuß.
Hinzu kam hier noch der verkehrssicherheitliche Aspekt – die Standorte lägen weitab von gefährlichen Verkehrsadern,
aber immer noch so zentral, dass man sie gut erreichen könne.
Auch die Nachteile waren ähnlich der vorab genannten Variante 2 und 3:
faktisch müssen neben den Bauten auch die Außenanlagen komplett neu errichtet werden.
Allerdings hätte man ähnlich den anderen beiden Varianten
in Hinblick auf die Gestaltung baurechtlich relativ große Spielräume.
Auch gäbe es keine Abrisskosten oder Altlasten. Variante 4 dürfte die teuerste aller Varianten werden.
Bei der Auflistung möglicher Kosten, fanden schon 7 Mio Euro Erwähnung.

Letztlich waren es auch die Finanzen, die Bewegung in die Diskussion brachten.
Besonders als die Nachfolgekosten für die Gemeinden zur Sprache kamen.
Über die Schulumlage werden die Gemeinden an dem Neubau beteiligt.
Hier war von einer Verdoppelung oder gar Verdreifachung die Rede.
Es könnten dann, schon einmal bis zu 2.000 Euro pro Schüler und Jahr auf die Gemeinden zukommen.

Nach diesen Zahlen schienen einige der Volksvertreter als allen Wolken zu fallen.
Plötzlich hatte man das Gefühl, dass die allgemeine Euphorie sich in Luft auflöste.
Bedenken wurden laut. Ob man sich dies leisten könne, fragten einige der Anwesenden.
Auch Vertreter gaben solche Bedenken zum Ausdruck,
die im Schulausschuss den Beschluss des bereits beschlossenen Neubaus mitgefasst hatten.

Letztlich sind es Fördermittelerwägungen die eine dominante Rolle in der Diskussion spielen.
Das schien auch vernünftig und nachvollziehbar.

Obwohl wir die Bemerkung „das ist geschenktes Geld“, nicht mittragen würden,
denn es sind Ihre und unsere Steuergelder.
Wenn ich Steuern zahle, dann fände ich persönlich die Gelder in Schulen wirklich gut angelegt,
als Geschenk betrachte sich sie aber nicht.

Die Aussichten Fördermillionen zu erhalten sind vielversprechend.
Allerdings nur, wenn der Poker, um die Immobilienentscheidung schnell ein Ende findet.
Die Leiterin des Amtes machte insbesondere auf diesen Aspekt aufmerksam,
für Fördermittelbeantragungen ist Einigkeit des Gremiums gefragt.
Hier drängt die Zeit tatsächlich.

Aus diesem Grunde werden sich die Vertreter der „zahlenden“ Schulträgergemeinden nach Ostern treffen.
Nichtöffentlich! Eine Schulausschusssitzung wollte man nicht einberufen.
Solche Gäste wie dieses Mal will man offensichtlich nicht wieder hinter den verschlossenen Türen wissen.

Eine gute Frage am Ende wäre, warum der Ausbau des Schulstandortes zehn Jahre lang so vernachlässigt worden ist,
dass diese dramatischen Zustände überhaupt entstehen konnten.
Während die umliegenden Gemeinden Dummerstorf und Sanitz kontinuierlich in den Ausbau der Schulen investierten,
passierte im Amt Carbäk lange Jahre nichts. Zumindest was die Schule betraf.
In die Sportanlagen wurde tatsächlich investiert.
Erst vor wenigen Jahren erwachte die Schule aus ihrem Dornröschenschlaf und ihrem systematischen Verfall.

Eingeweihte erinnern sich bestimmt noch gut an die heiße Diskussion, um den Neubau der Schultoiletten.
Auch hier sollte ein Dusch- und Toilettenhaus in Millionenhöhe errichtet werden.
Außerhalb des Schulhauses aber zentral und nah zu den Sportanlagen gelegen.
Wir hatten damals sofort an ein Nachnutzungskonzept gedacht und dies öffentlich gemacht.
Die Diskussion heute, erinnert uns sehr an unsere Vermutungen von damals!

Der Schulneubau ist eine beschlossene Sache. Die Gründe wurden vielfältig publiziert.

Für uns unglaublich, dass der damalige Schulausschussvorsitzende und Bürgermeister als der
für den verschlafenen Schulausbau Verantwortliche am Tisch saß und keine Miene verzog.
Von den anwesenden Ausschussmitgliedern kam niemand auf die Idee,
die Verantwortung für die entstandenen Zustände zu hinterfragen.

Jetzt sollen ca. 6 Millionen Euro investiert werden.
Es könnten aber auch noch die eine oder andere Million dazukommen – abhängig vom Grundstückszukauf
und der damit verbundenen unvoraussehbaren Kosten z.B. für eine „Altlastenbeseitigung“.

Wir wollen dem langen Schreiben nun ein Ende zu machen. (Liest die Romane eigentlich jemand?)

Jedoch sei noch eine Bemerkung am Schluss erlaubt:
es gibt bestimmt Dinge die nicht in die Öffentlichkeit gehören,
vielleicht auch die eine oder andere Erwägung im Vorfeld.

Wenn es aber um eine derart hohe Summe geht,
würde ich persönlich IMMER die Bürger in meine Entscheidungsfindung einbeziehen.
Für mich wäre das eine Angelegenheit der Ehrlichkeit und Fairness gegenüber den Menschen,
die Vertrauen in mich gesetzt haben.

Stellvertretend für ein kleines Redaktionsteam
Ihr Udo Cimutta

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