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Von: ramonafahl@XXX.XX
An: steinfeld@gmx.org
Betreff: Verkehrssicherungspflicht an Bäumen
Datum: Tue, 04. Sep 2012 20:24:53

Gefahr beim Betreten des Friedhofs in Steinfeld ?

Am 23.Juli diesen Jahres erhielt ich ein Schreiben vom Amt Carbäk.
Ich wurde darin aufgefordert,
die Grabpflege für meine, auf dem Friedhof in Steinfeld begrabenen Angehörigen durchzuführen.

Ich hatte jedoch gute Gründe dies nicht zu tun.
Dies teilte ich in einem Schreiben dem verantwortlichen Bürgermeister der Gemeinde Steinfeld mit.
(siehe hier)

Der Bürgermeister hat mir bis heute nicht darauf geantwortet.
Indes erhielt ich am 27.08.2012 erneut ein Schreiben vom Amt Carbäk, SG Friedhofswesen.
Mit folgendem Inhalt: (siehe hier).

Da die Gemeinde Steinfeld für die Verkehrssicherungspflicht an den Bäumen zuständig ist,
hatte ich den Bürgermeister gebeten, die Gemeindevertretung
unter dem TOP 7 (Bericht des Bürgermeisters und des Amtes) auf der Gemeinderatssitzung am 08.08.2012
über mein Schreiben vom 05.08.20128 (siehe Verteiler) zu unterrichten.

Dies erfolgte meiner Kenntnis nach nicht.

Mit dem Schreiben vom 27.08.2012 wurde mir seitens des Amtes mitgeteilt,
dass Maßnahem zur Baumpflege im Herbst dieses Jahres vorgesehen sind,
dass heißt für mich, der Verkehrssicherungspflicht ist die Gemeinde immer noch nicht nachgekommen.
Auf der anderen Seite wird mir jedoch von der nicht zuständigen Behörde mitgeteilt,
dass das Betreten des Friedhofes gegenwärtig keine Gefahr darstellt.

Also wurde doch etwas unternommen ???

Falls jedoch nicht,
schätze ich es als zu gefährlich ein, den Friedhof zu betreten.

Ich war im Amt Carbäk lange Zeit die,
für die Kontrolle des Baumbestandes zuständige Fachkraft.
In Weiterbildungsmaßnahmen wurde mir das dafür notwendigen Fachwissen vermittelt.

Auf dem Friedhof befindet sich mindestens ein Baum,
bei dem ich bei meiner letzten Kontrolle feststellte,
dass dieser äußerlich sichtbar geschädigt ist.
Die Fäulnisschäden waren so offensichtlich und gravierend,
dass der Baum gefällt werden müsste.

Andere Bäume wiesen Anzeichen von Schäden auf, die mich veranlassten,
ihren schlechten Zustand zu dokumentieren.
Ich schätzte ein, dass hier eingehende Untersuchungen (VTA-Methode) erforderlich seien.

Ich möchte die Gemeindevertreter der Gemeinde Steinfeld dringend bitten,
im Interesse Sicherheit der Bürger die Kontrollberichte zu lesen.

Aus Ihnen ergibt sich dringender Handlungsbedarf!

Der Verkehrssicherungspflicht muss nachgekommen werden.

Es muss doch nicht erst etwas passieren, bevor Gemeinde, Bürgermeister und Amt handeln !

Da ich vom Bürgermeister keine Reaktion auf mein Schreiben erhalten habe,
fordere ich ihn hiermit öffentlich auf, mir mitzuteilen,
wann und wie die Gemeinde der Verkehrssicherungspflicht nachgekommen ist.

Der Vorgang liegt dem Bürgermeister und der Gemeindevertretung bereits vor,
zumindest wurde mir dieses freundlicherweise seitens des Amtes mitgeteilt.
Schriftlich teilte man mir mit, dass der Vorgang dem zuständigen Bereich übergeben wurde.
Dies ist meiner Kenntnis nach der Bürgermeister und die Gemeindevertretung.
Es sei denn, die Gemeinde hat die Verkehrssicherungspflicht an Bäumen an das Amt Carbäk übertragen?
Davon ist mir jedoch nichts bekannt.

Ich bitte um Mitteilung seitens der Gemeinde (Verkehrssicherungspflichtiger an Bäumen)
bis zum 19.09.2012.

Mit freundlichem Gruß´

Ramona Fahl

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