per email: ++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++ Von: peter-zentsch-lzr@xxxxxxxx.de An: steinfeld@gmx.org Betreff: Lesermeinung Datum: Wed, 28. Sep 2011 15:04:10 Lesermeinung zu zwei Beiträgen für das Jahr 2011 Wunschdenken und Selbstdarstellung ist völlig in Ordnung wenn sie realistisch und objektiv bleibt Die letzten Beiträge bei „Steinfeld Onlinie“ veranlassen mich leider nach 2010 auch 2011 wieder etwas zu sagen. Beginnen möchte ich mit der „Agenda 2010“ der Wählergemeinschaft „Frischer Wind“ - 4 Ziele- davon drei bereits im Ansatz unrealistisch und damit ist nichts passiert, im übrigen hätte die Gemeinde dann noch mehr Schulden und zukünftig verstärkte Probleme mit ihrem Haushalt; - Inwieweit eine Schuldentilgung aus dem Rücklagenkapital der Gemeinde an letzterem etwas geändert hätte erschließt sich mir, nach Teilnahme an der DOPPIK Einweisung, noch nicht. - Neben dem Bürgermeister, meiner Person als Vorsitzender des Finanzausschusses war auch Frau Pries als Mitglied des Finanzausschusses und damit drei Vertreter des Steinfelder Kreises und der Wählergemeinschaft Steinfeld zur Einweisung , die beiden anderen Vertreter hatten sich entschuldigt. - Geplante Biogasanlage und Absicht von Herrn Kühl eine Hähnchenmastanlage zwischen Fienstorf und Öftenhäven zu errichten. - Die Bürger die sich dafür interessierten hatten die Gelegenheit sich bei einer letztlich von der Gemeindevertretung angeregten Informationsveranstaltung zu informieren- erschienen waren etwa 50 Einwohner( 10%). - Die Gemeindevertretung war und ist der einstimmigen Auffassung, dass solche Anlagen Gefahren für die Gesundheit und das Grundwasser, Beeinträchtigung der Wohnqualität sowie die Förderung von Monokulturen begünstigen; - Neben den Gemeindevertretern und Familie Vogel aus Fienstorf konnte ich bisher jedoch kein sonderliches Interesse von Einwohnern an dieser Problematik erkennen, in der regelmäßigen Sprechstunde des Bürgermeisters gab es dazu nicht eine Anfrage oder einen Hinweis, auch erschien kein Bürger bei den Sitzungen der Gemeindevertretung oder des Finanz-und Bauausschusses. - Um zu prüfen, ob der Bau verhindert werden kann, sollte ein Anwalt mit der Prüfung der „Genehmigungsfähigkeit“ beauftragt werden; Bürgermeister und Finanzausschuss fanden dafür die erforderlichen 3.000,00 € im Gemeindehaushalt . - Die Gemeindevertretung brachte bei der Beteiligung am Genehmigungsverfahren für die Biogasanlage eine Reihe von Bedenken gegen die Anlage vor - ( Straßenzustand, Trinkwasserschutz, Gesundheitsrisiken) und versagte das gemeindliche Einvernehmen einstimmig. Die zuständige Behörde das „Amt für Landwirtschaft , Natur und Umwelt“ ersetzte dieses Einvernehmen und erteilte eine Genehmigung zum vorzeitigen Baubeginn für die Biogasanlage. - Ein Antrag zur Errichtung der Hähnchenmastanlage wurde bisher nicht gestellt damit ist auch ein Antrag an die Gemeindevertretung hierzu eine Einwohnerversammlung durchzuführen ohne inhaltliche Substanz. - Wer auch nur Ansatz weise die Energiepolitik der Regierung und unseres Landes verfolgt (Energie aus Windkraft, Sonnenenergie, Biogasanlagen) sollte nicht so naiv sein zu glauben, dass bei Einhaltung der gesetzlichen Grundlagen, eine Biogasanlage nicht errichtet wird; - Zurückzukommen auf die Einschaltung eines Anwaltes. Ich hatte Kontakt mit einem Anwalt in Berlin aufgenommen der vom „BUND“ empfohlen wurde, Herr Noak nahm Kontakt zu einem weiteren Anwalt auf, die Unterlagen darüber wurden Frau Dittrich übergeben - Der Berliner Anwalt wollte zuerst eine Vollmacht und einen Vertrag mit der Gemeinde, der zweite Anwalt schickte vorab einen Fragekatalog benötigte selbstverständlich auch eine Vertretungsvollmacht von der Gemeinde, sprich Bürgermeister. - Ich hatte Frau Dittrich bereits vor dem Auftrag der GV gebeten soweit möglich Unterlagen zu sammeln und auch Hilfe bei der Zuarbeit zugesagt, gleichfalls bestand Konsens, dass eine Beauftragung des Anwaltes nur durch den Bürgermeister erfolgen wird, vorerst auf die Prüfung beschränkt und 3.000,00 € Beratungskosten nicht überschreiten kann. - Am 14.09.2011 beauftragte die Gemeindevertretung nochmals förmlich die Gemeindevertreterin Frau Dittrich die Unterlagen für die Prüfung durch einen Anwalt zu sammeln, auch Unterlagen beim Amt Carbäk einzusehen bzw. Kopien abzufordern, soweit dies zweckmäßig erscheint und einen Kontakt des Bürgermeisters für die Auftragserteilung mit einem der Anwälte herzustellen. Den Eindruck, dass es Zweifel gab ob der Auftrag rechtens war konnte ich während der Versammlung und auch bis jetzt nicht erkennen. Fakt ist allerdings, bis zum heutigen Tag wurde der Bürgermeister über den Arbeitsstand nicht informiert, der dritte Anwalt ist namentlich nicht benannt und es liegt auch keine Information vor welche Unterlagen das Amt nicht bereitstellen möchte. Inwieweit der Leitende Verwaltungsbeamte des Amtes Herr Dr. Schmidt hierzu Bedenken hat kann ich nicht nachvollziehen. Möglicherweise ist der Inhalt des Auftrages im Protokoll unzureichend formuliert. Ehrenamtlich Kommunalarbeit ist nach meiner Auffassung Teamarbeit und es ist unzweifelhaft sachlich wenn die Gemeindevertretung einen Gemeindevertreter mit der Zusammenfassung von Unterlagen in Vorbereitung eines vom Bürgermeister auszulösenden Auftrages beauftragt. Anderseits hätte die Gemeindevertretung auf der Grundlage des Fragenkataloges des Anwalts auch das Amt unter Fristsetzung mit der entsprechenden Zuarbeit beauftragen können. Vielleicht das Nächste mal. Als zeitweiliger Leser Peter Zentsch ++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++ |
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