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Datum: 05.02.2011
Von: Udo Cimutta
Betreff:
Privatweg in Steinfeld
Klarstellung zur Gerüchtevermeidung
Fakten und chronologischer Ablauf der Ereignisse


Um endlich die abenteuerlichen Interpretationen und Gerüchte
um den Privatweg in Steinfeld zu beenden, hier die wichtigsten Fakten aus erster Hand.

Der Weg führt zu ca. 70 Prozent über das Grundstück der Familie Cimutta
und zu ca. 30 Prozent über das der Familie Schaaf.

Es gab 2 Vermessungen, eine in der Mitte der 90er im Auftrag der Familie Schaaf
und eine 1999 im Auftrag Familie Cimutta.

1999 wurde das Amt Carbäk offiziell von der Eigentumslage in Kenntnis gesetzt.

Es folgte ein Kaufangebot der Gemeinde an Fam. Cimutta, auf das diese nicht einging.

Schriftlich bekundete Fam. Cimutta bereits hier unmissverständlich,
dass sie einer öffentlichen Nutzung des Weges widerspricht.

2001 - Errichtung des Spiel- und Bolzplatzes am Ende des Weges.
Die Errichtung erfolgte auf intensives Betreiben des damaligen Bürgermeisters Schaaf
und der Amtsleitung unter Dr. Schmidt.
Ein Schwarzbau – ein Bauantrag wurde nicht gestellt, eine Genehmigung liegt bis heute nicht vor.

2001 - amtliches Schreiben der Straßenaufsichtsbehörde LK Bad Doberan mit einer Bestätigung,
dass die Wegefläche der Fam. Cimutta „…der Gemeinde als Träger der Straßenbaulast zusteht.
Die Familie sollte unter Androhung der Enteignung zum Verkauf gezwungen werden.

Klage der Fam. Cimutta gegen diese Bestätigung.

2005 – kurz vor der Verhandlung beim Verwaltungsgericht
zieht das Amt Carbäk alle Ansprüche und Schreiben zurück.
Die Klage wird gegenstandslos.
Die Gemeinde muss alle(!) Kosten des Verfahrens tragen.

Das Gericht stellt fest, dass es sich bei der verhandelten Wegefläche
um das unbestrittene Eigentum der Fam. Cimutta handelt.

Es ist also unbestreitbar ein PRIVATWEG !

Bis 2007 nimmt der Fahrzeugverkehr auf dem unbefestigten Weg
insbesondere durch Baufahrzeuge der Fa. Schaaf immer mehr zu.

In einem Schreiben an die Nachbarn erwägt Fam. Cimutta,
die Einfriedung ihres Grundstückes,
um das gerichtlich festgestellte Eigentum uneingeschränkt in Anspruch zu nehmen.

Dieses Schreiben bildet die Grundlage für einen Gemeinderatsbeschluss.
Die Mehrheit aus "Steinfelder Kreis" und "Liste Steinfeld" entschließt sich,
die Öffentlichkeit des Weges vorm Verwaltungsgericht in Schwerin einzuklagen.

Der Rechtsanwalt des Amtes Carbäk erhebt Klage „…auf Duldung der öffentlichen Nutzung“.

Unabhängig davon wird Fam. Cimutta vom Ordnungsamt Carbäk
in einigen Ordnungsverfügungen unter Strafandrohung untersagt, den Verkehr auf dem Weg zu behindern.

Dagegen erhebt die Familie Widerspruch.
Die Aufschiebende Wirkung des Widerspruches wird vom Amt Carbäk nicht anerkannt,
so dass Fam. Cimutta in dieser Angelegenheit ebenfalls das Verwaltungsgericht anruft.

Im Mai 2010 gibt es einen gerichtlichen Vororttermin wegen des Antrages der Fam. Cimutta.

Die Nachbarn Schaaf (Heckenpflanzung) und Cimutta (Steine, Pfähle) einigten sich,
keine weiteren Hindernisse zu errichten.
Das Amt Carbäk erklärte sich bereit,
die Ordnungsverfügungen und Strafandrohungen gegen Fam. Cimutta fallen zu lassen.

Zu einer vom Richter gewünschten Einigung, im Hauptverfahren um die Öffentlichkeit des Weges, kam es nicht.

Der Richter äußerte Zweifel an der Zulässigkeit der Klage durch den Anwalt des Amtes Carbäk.
Er empfahl Rücknahme oder Veränderung derselben.

Unabhängig von der Zusicherung des Amtes Carbäk wurde Fam. Cimutta
im Juni 2010 ein Widerspruchsbescheid der Ordnungsbehörde zugestellt.
Die Ordnungsverfügungen und Strafandrohungen waren somit wieder in Kraft.
Fam. Cimutta reichte Klage beim Verwaltungsgericht dagegen ein.

Im Oktober 2010 erfolgte die Verhandlung dazu.

Die Amtsleitung Carbäk versicherte, dass es sich bei dem Widerspruchsbescheid
um einen Irrtum aufgrund mangelhafter amtinterner Kommunikation gehandelt habe.
Der Bescheid wäre gegenstandslos. Daraufhin zog Fam. Cimutta ihre Klage zurück.

In Hinblick auf das Hauptverfahren um die Öffentlichkeit des Weges, erklärte der Anwalt des Amtes Carbäk,
dass es sich mit der Einigung beim Vororttermin im Mai 2010 erledigt hätte.

Dem wurde von Fam. Cimutta widersprochen, die der oben beschriebenen Einigung nur zugestimmt habe,
damit es bis zur richterlichen Entscheidung zu keiner weiteren Eskalation zwischen den Nachbarn kommt.

Da der Anwalt des Amtes Carbäk seine Klage zurückzog, war das Verfahren beendet.

Der Richter stellte im Protokoll eindeutig klar,
dass die Öffentlichkeit des Privatweges kein Gegenstand einer gerichtlichen Verhandlung war.

Abschließend sei dazu noch angemerkt:
1.
Es erfolgte auch zu DDR-Zeiten niemals eine Aufnahme des Weges in ein Straßenregister.
Eine Widmung des Weges gab es nie.
2.
Die Behauptung der Weg existiere schon ewige Zeiten - ist falsch.
Während das Haus der Fam. Cimutta vor 1900 errichtet wurde,
erschloss und erbaute man das Nachbargrundstück Schaaf um 1950 herum.
Wie durch Liegenschaftsunterlagen belegbar, war der Weg ein Grenzgraben.
3.
Alle Deutungen des heutigen Wegestatus „…Privatweg mit öffentlicher Nutzung“ usw.
sind Ansichten u.a. des Anwaltes des Amtes Carbäk
und sind weder gerichtlich noch anderweitig festgestellt.

In der Hoffnung für Klarheit gesorgt zu haben
Udo Cimutta

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