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Bürgerinitiative "PRO VITA" |
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Die Mitglieder der Bürgerinitiative "Pro Vita" bemühen sich seit Monaten um einen Gesprächstermin bei Landwirtschaftsminister Backhaus (SPD). Trotz versprochener Hilfe des Landesvaters, Herrn Ministerpräsidenten Sellering und der Unterstützung aus dessen Staatskanzlei, kam dieses Gespräch nicht zustande. Aus terminlichen Gründen, wie aus dem Ministerium verlautete. Herr Minister Backhaus beauftragte dankenswerter Weise seinen Staatssekretär, um den Dialog mit Vertretern der BI zu organisieren. Es klappte. Man konnte sich auf einen Termin noch vor der Erörterungsveranstaltung des StaLUMM zu den Bürgereinwendungen einigen. Drei Mitglieder der Bürgerinitiative "Pro Vita" nahmen am 22.05.2013 den Termin mit dem Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz M-V wahr. Die drei Aktiven erwartete im Schweriner Ministerium eine groß angesetzte Runde. Zum Gespräch waren erschienen: Staatssekretär des Ministeriums, Dr. Karl Otto Kreer sowie dessen Referentin, der Referatsleiter für Landwirtschaft und Agrarstruktur, Dr. Jürgen Buchwald, dessen Vertretung, Karsten Pellnitz, die Referentin für Immissionsschutz und Anlagensicherheit des Wirtschaftsministeriums, Renate Neubert und der Amtsleiter der Genehmigungsbehörde StALU, Herr Meier. Auf Bitte des Ministeriums hatten die Vertreter von "Pro Vita" einen Katalog von Fragen vorab gesandt, die den Gesprächsparteien schon nun vorlagen. In einer einführenden Rede stellte Staatssekretär Dr. Kreer klar, dass sich durch solche Anlagen „keine Bürger aus M-V vergraulen“ wollten und dass ihnen (den Vertretern aus Ministerium und Behörden) „die Größenordnung, um die es hier geht, auch nicht gefällt“. Das Landwirtschaftsministerium würde solch große Anlagen nicht propagieren. Der Tierschutz sollte gewährleistet sein und sei auf Immissionsschutz und die Integrität der Ackerflächen zu achten. Einschränkend führte er aus, dass der Umweltschutz zwei Seiten habe: zum Einen müsse die Umwelt vor Schäden bewahrt werden, doch zum Anderen muss, derjenige, welcher sich im gesetzlichen Rahmen bewegt, auch befähigt sein, Genehmigungen für solche Anlagen zu erhalten. Zudem wies er daraufhin, dass an dieser Stelle nicht über Emissionsschutz diskutiert werden könne, da es sich um ein Thema handelt, dessen Zuständigkeit beim Bund liegt. Die Vorsitzende der BI, Eva Leonhard stellte die Ziele von "Pro Vita" vor. Sie betonte, dass sich in der BI Menschen engagieren, denen die Grundrechte zum Schutz der Gesundheit und der Umwelt am Herzen liegen. Die Bedenken gegenüber der Massentierhaltung und das Wirken für eine ökologisch gesunde Landwirtschaft folge dem gesamtgesellschaftlichen und bundesweitem Trend. Sie verweis auf die Gesetzesinitiative im Bundestag zur Änderung des Baurechts, die einschneidende Änderungen für die Genehmigungsfähigkeit von Tierfabriken im Außenbereich bedeuten. Sie forderte die Landesregierung auf diesem bundesweiten Trend auch in Mecklenburg-Vorpommern Rechnung zu tragen. Ähnlich wie die Nachbarländer sei es an der Zeit für eine Gesetzesverschärfung für solche Großanlagen auf Landesebene zu sorgen. Dr. Kreer pflichtete bei, dass sich Gesetze mit dem gesellschaftlichen Wandel ändern müssten. Von den Vertretern der BI kam der Einwand, dass es eine Vielzahl von Tiermastanlagen gibt, die genehmigt wurden und mittlerweile zwar unter Auflagen stehen, diese jedoch nicht einhalten (Medow, Alt Tellin) und der Politik somit ein Dorn im Auge wären. Diese Anlagen seien also nicht genehmigungsfähig gewesen. Darauf Dr. Kreer: „Sie sind genehmigungsfähig, nur nicht erwünscht.“ Das Gespräch wurde weiter zum Thema der Privilegierung von Großmastanlagen im Außenbereich gelenkt. Erneut und nunmehr konkret verwiesen die Vertreter der BI auf die aktuelle Änderungen des Baurechts. Im Bundestag ist ein Gesetzestext in der zweiten Lesung, wonach solche Anlagen nicht mehr privilegiert werden sollen, wenn die Gemeinde das Einvernehmen versagt hat, dies ist bei der geplanten Anlage in Broderstorf (OT Fienstorf) der Fall. Dr. Buchwald erklärte, dass dies nur für die gewerbliche Tierhaltung und nicht für die landwirtschaftliche gilt und daher nicht auf die angesprochene Anlage anzuwenden ist. Ob die Genehmigungsbehörde, das StALU MM, die Versagung des gemeindlichen Einvernehmens zur Genehmigung ersetzen wird, konnte und wollte der Leiter der Behörde, Herr Meier nicht beantworten. Er merkte jedoch an, dass der Investor der geplanten Mastanlage bereits zugesichert habe, die Stall-Abluft über einen Schacht abzuleiten, damit man bei einer Gesetzesänderung, die zum Einbau von Filteranlagen verpflichtet, diese einfacher nachrüsten könne. Zudem antwortete er auf die Frage, ob das StALU MM dem Investor die Auflage erteilen könne, ihn zu verpflichten, sobald Abluftfilteranlagen technisch ausgereift seien, diese in seine Anlage einzubauen: „Können wir machen“. Die Vertreter der BI äußerte ihre Bedenken bezüglich der Boden- und Luftverunreinigung mit resistenten Keimen und anderen Erregern. Sie verwiesen auf verschiedene wissenschaftliche medizinische Studien. Die Referentin für Immissionsschutz und Anlagensicherheit des Wirtschaftsministeriums, Renate Neubert stellte dazu fest, dass die Festmisthalle einen Filter habe und somit schon einige Gefahr gebannt wäre. Zu den Bedenken gegenüber dem, sofort auf den Acker verbrachten Hühnermist und dessen Belastung brachte sie vor, dass bisher keine "Dosis-Wirkung-Beziehung" erwiesen sei. Es gäbe noch keine bekannten anerkannten Schadstoff-Grenzwerte, nach denen man die Zumutbarkeit entscheiden könne. Es gab einen stillen Konsens aller Anwesenden, dass das Gesetz der Realität hinterherhinkt. Dr. Kreer verwies im Zuge der Erregerbelastung auf das Bemühen des Ministeriums den Antibiotikaeinsatz zu reduzieren. Es gäbe Erkenntnisse, dass neue Anlagen weniger Antibiotikagaben benötigen. Er verwies auch auf den tierethischen Aspekt im gesamten Produktionsprozess: „Die Tiere könnten keine Woche länger leben, da sie nicht mehr stehen können, ...der gesamte Produktionsprozess ist zu hinterfragen.“ Die Bedenken, dass die auf die Felder ausgebrachten Gärreste der Biogasanlage das Trinkwaser verschmutzen könnten, da eine Drainage das einschwemmende Wasser in einen Vorfluter leitet, der mit der Carbäk zum Trinkwasservorzugsgebiet gehört, versuchte Herr Meier (StaLUMM) mit dem Argument auszuräumen: „Es wird nichts so sehr kontrolliert wie die Gärreste.“ Auf die Frage der BI-Aktiven, was die Politik nun den Bürgern rät, die Angst um ihre Gesundheit und ihren Besitz haben, die durch ihre Unterschrift ihre Bedenken und ihren Protest zum Ausdruck brachten, die ihr Geschick in die Hände der Politiker legen und nun davor stehen enttäuscht zu werden, konnte keiner der anwesenden Vertreter aus Regierung und Behörden eine Antwort geben. Luisa Pahlke Teilnehmerin an der Gesprächsrunde und 2. Vorsitzende der BI "Pro Vita" |
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